Hannover – Der ehemalige deutsche SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss die Mitgliedschaft in seiner Partei ab sofort für drei Jahre ruhen lassen. Das teilte der SPD-Bezirk Hannover am Montag nach einer Entscheidung seiner Schiedskommission mit. Das Gremium zog damit die Konsequenz aus der Kinderpornografie-Affäre um Edathy.

Edathy selbst kündigte jedoch an, die Entscheidung nicht zu akzeptieren: "Ich werde gegen die heutige Entscheidung (...) Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen", teilte er über Facebook mit.

Einen Parteiausschluss Edathys lehnte die Bezirksschiedskommission aufgrund der Umstände einstimmig ab. Der Politiker war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt worden, das Landgericht Verden hatte den Prozess aber nach einem Geständnis gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Edathy gilt damit juristisch weiter als unschuldig und ist nicht vorbestraft.

Kein erheblicher Verstoß gegen SPD-Grundsätze

Das in Rede stehende Verhalten Edathys habe sich "allein in der Privatsphäre" abgespielt, erklärte die Schiedskommission. Die mediale Aufmerksamkeit, die der Fall ausgelöst habe, sei nicht nur ihm zuzuschreiben. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der SPD liege nicht vor, durch sein Verhalten sei der Partei außerdem auch kein "schwerer Schaden" entstanden. Das ist Voraussetzung für einen Ausschluss aus der Partei.

Gleichwohl verstoße das Bestellen und Herunterladen derartiger Bilder unabhängig von der Frage der Legalität gegen die "grundsätzliche Haltung und Programmatik" der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen, erklärte das Gremium. Daher sei ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet worden.

Rücktritt Anfang 2014

Der frühere Innenpolitiker Edathy war durch das Auffliegen eines Kinderporno-Händlerring in das Visier von Ermittlungen geraten. Er trat Anfang 2014 von allen Ämtern zurück. Zugleich entwickelte sich der Vorgang zu einer politischen Affäre, weil der Verdacht besteht, dass Edathy frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden sein könnte.

Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein, um das zu klären. Der Ausschuss will durchleuchten, wie der Informationsfluss zwischen Ermittlern und Politikern lief, ob Edathy vor den Ermittlungen gewarnt worden sein könnte und ob es sich hier um den Verrat von Ermittlungsgeheimnissen handeln könnte.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen stellte inzwischen die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen der Weitergabe vertraulicher Details im Zusammenhang mit den Vorgängen um Edathy und den ehemaligen CDU-Spitzenpolitiker Christian Wulff ein. Lüttig habe mit den Ermittlern kooperiert und dabei durch seine Aussagen neue Umstände zutage gefördert, teilte die Behörde mit. Diese Umstände ließen es "teilweise sogar als eher unwahrscheinlich erscheinen", dass Lüttig "die jeweiligen Informationen an die Presse weitergegeben hat". (APA, 1.6.2015)