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Angehörige bei der Trauerfeier nach Aruna Shanbaugs Tod in Mumbai.

Foto: EPA/DIVYAKANT SOLANKI

Am 18. Mai ist Aruna Shanbaug auf der Intensivstation des King Edward Memorial Hospital in Mumbai gestorben. Am Leben war die ehemalige Krankenschwester des Spitals aber davor bereits seit Jahrzehnten nicht mehr wirklich. 42 Jahre lang lag sie im Koma, nachdem sie ein Hausmeister des Krankenhauses vergewaltigt und mit einer Hundeleine zu erdrosseln versucht hatte.

Der Fall lässt Indien seither keine Ruhe. Der Täter wurde zwar gefasst und wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt, doch nach seiner Freilassung im Jahr 1980 tauchte er unter. Selbst die Journalistin Pinki Virani, die im Jahr 1989 auf das Schicksal Shanbaugs aufmerksam machte, konnte den Täter nicht mehr finden.

Kein neuer Prozess

Erst eine Woche nach dem Tod der Krankenschwester wurde der heute etwa 70-Jährige von einer Reporterin in seinem Heimatdorf aufgespürt und sein Gesicht seitdem durch alle Medien gezerrt. In Zeitungskommentaren wird eine Neuaufnahme des Verfahrens gefordert. Weil seit 2013 ein strenges Gesetz gegen Vergewaltigungen in Kraft ist, hätte dem Täter die Todesstrafe gedroht. Das ist die Höchststrafe für eine Vergewaltigung, in deren Folge das Opfer in ein Koma fällt.

Die Behörden prüften den Fall und kamen zu dem Entschluss, dass eine neuerliche Verhandlung nicht möglich sei, weil es keine neuen Beweise in dem Fall gibt. Zudem könnte der Mann nicht wegen Mordes angeklagt werden, da zwischen dem Verbrechen und Shanbaugs Tod mehr als 40 Jahre vergangen waren. Der Täter selbst bestreitet, dass er Shanbaug vergewaltigt hat.

Die Dorfgemeinschaft im Heimatort des Täters wollte den Mann nach den Medienberichten über seine Tat aus der Gemeinschaft ausweisen. Der sogenannte Panchayat oder Dorfrat sollte über den Ausschluss beraten. Das zuständige Bezirksmagistrat ließ den Bewohnern allerdings ausrichten, dass ein solcher Ausschluss illegal wäre.

Fall änderte Euthanasie-Gesetz

Ausgeschlossen wurde Shanbaug vom Euthanasie-Gesetz, dass aufgrund ihres Falles im Jahr 2011 erlassen wurde und seitdem passive Sterbehilfe in Indien legal macht. Darunter wird verstanden, dass lebenserhaltende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden dürfen. Eine tödliche Injektion oder andere aktive Maßnahmen sind weiterhin illegal.

Virani war nach ihren Recherchen zu Shanbaugs Fall bis vor den Obersten Gerichtshof Indiens gezogen, um die Zwangsernährung des Vergewaltigungsopfers einstellen zu lassen. Sie argumentierte, dass durch den Angriff im Jahr 1973 die Blut- und Sauerstoffversorgung zum Gehirn für elf Stunden abgeschnitten war. Lange genug, um die damals 25-Jährige am Leben zu lassen aber ihr nur noch die Gehirnzellen zu lassen, die ihr körperliche Schmerzen bewusst sein lassen.

Andenken im Krankenhaus

Dadurch löste sie in Indien eine Debatte über Euthanasie aus, die schließlich zu einem neuen Gesetz führte. Shanbaug selbst aber wurde die passive Sterbehilfe verwehrt. Die Krankenschwestern des King Edward Memorial argumentierten, dass sie ihre Nahrung noch genießen könne, und kämpften schließlich auch gegen Virani persönlich an. Shanbaug sei ein Teil der Spitalsfamilie, quasi ihr Eigentum. Was sich auch an dem Streit zeigte, wer für die letzten Riten der Toten verantwortlich ist. Die Krankenschwestern verwehrten der Nichte und dem Neffen der Verstorbenen, die Leiche aus dem Spital zu holen.

Die Krankenschwestern sind es aber auch, die die Erinnerung an Shanbaug aufrechterhalten. Bei den Feierlichkeiten zu ihrem 68. Geburtstag am Montag wurde das Zimmer Nummer vier des Spitals, in dem sie die vergangenen 42 Jahre verbracht hatte, nach ihr benannt. Auch eine Schwesternschule wird künftig ihren Namen tragen. (Bianca Blei, 5.6.2015)