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Den eigenen Browserverlauf zu löschen, kann mit Haftstrafen enden

Foto: AP/Dovarganes

Große Konzerne sollen nicht mehr in der Lage sein, vor einer Durchsuchung Akten zu schreddern oder geheime Konten anzulegen: Das ist das eigentliche Ziel eines US-Gesetzes, das 2002 beschlossen worden ist. Allerdings hat sich das nach den dafür verantwortlichen Senatoren "Sarbanes-Oxley Act" genannte Gesetz mittlerweile zu einem gesetzlichen Rahmen für allerlei abstruse Anschuldigungen entwickelt, analysiert TheVerge.

Bis zu 20 Jahre Haft

So kann auch das Löschen des eigenen Browser-Verlaufs als "Vernichtung von potenziellen Beweismitteln" bewertet und mit einer Freiheitstrafe von bis zu 20 Jahren geahndet werden. Momentan wird diese Auslegung vor Gericht auf die Probe gestellt: Ein 24-jähriger US-Amerikaner namens Khairullozhon Matanov ist angeklagt, durch das Löschen des Browser-Verlaufs Ermittlungen behindert zu haben.

Inkorrekte Angaben

Der Taxifahrer war ein Bekannter der Tsarnaev-Brüder, die für das Attentat auf den Boston-Marathon verantwortlich sein sollen. Am Abend vor dem Anschlag war Matanov mit den beiden Geschwistern Essen. Als er von der Tat erfuhr, löschte er zahlreiche Bilder und seinen Browser-Verlauf. Dass er inkorrekte Angaben über seine Beziehung zu den Tsarnaevs machte, sorgt bei der Polizei weiter für Zündstoff. Matanov erklärte sich vor Gericht für schuldig, die Urteilssprechung soll noch diesen Monat erfolgen.

Palin-Hack

Zuvor war bereits 2010 ein Student verurteilt worden, der in den E-Mail-Account der Präsidentschaftskandidatin Sarah Palin eingedrungen ist. Auch er habe durch das Löschen des Browser-Verlaufs Beweismittel vernichtet, so die US-Justiz. Die Interpretation des Gesetzes sorgt jedenfalls für Kontroversen – und zeigt, wie schwierig die Auslegung von Privatsphäre und Strafverfolgungsmaßnahmen durch die Digitalisierung geworden ist. (fsc, 7.6.2015)