Wien - Wem bei den derzeitigen Temperaturen schon die Balkonblumen verdorrt sind, weiß: Auch für Pflanzen braucht man Talent. Hannes L. habe so einen "grünen Daumen", sagt Verteidiger Arthur Machac in seinem Eröffnungsplädoyer. Aus Sicht von Staatsanwalt Florian Kranz soll er den aber für Illegales genutzt haben: Cannabis-Züchtung im großen Stil.

Dass der 34-jährige L. vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Wilhelm Mende sitzt, verdankt er einem technischen Gebrechen. In der Mietwohnung, in der sich die Plantage befand, kam es im Jahr 2013 zu einem Wasserrohrbruch. Die Feuerwehr war doch überrascht, als sie dort über 1700 Cannabis-Pflänzchen fand.

Der mehrfach wegen Drogendelikten vorbestrafte Angeklagte beteuert, in die Sache nur am Rande involviert zu sein. Der eigentliche Bauer sei ein gewisser "Fips". "Ich habe ihm mit Ratschlägen geholfen, da er wusste, dass ich mich auskenne", hört Mende. "Im Endeffekt habe ich ihm dann auch beim Aufbau geholfen", erklärt L. seine DNA-Spuren in der Wohnung, die er laut einer Zeugin definitiv nicht angemietet hat.

Strom um 16.000 Euro

Vorgeworfen wird L. auch, die Stromleitung angezapft und Energie um über 16.000 Euro gestohlen zu haben, was er ebenso bestreitet. Mende fällt auf, dass die Installation äußerst professionell aussieht. "Die Polizei hat von überall DNA-Proben genommen, nur vom Sicherungskasten nicht", grummelt der Vorsitzende.

Ihn stimmt ein weiteres Detail nachdenklich: Laut Anklage soll die Plantage schon vier Monate bestanden haben - gefunden wurden aber nur nichtblühende Pflanzen, obwohl das nach dieser Zeit schon der Fall sein müsste. Auch die Verteidiger Machac und Christian Werner betonen, dass Hochrechnungen und Schätzungen der Rauschmittelmenge laut Judikatur nicht zulässig sind.

Dann wird es seltsam: Zwei Häftlinge, die bei der Polizei noch sagten, L. habe ihnen Drogen verkauft, bestreiten das als Zeugen nun. Einer behauptet dezidiert, er sei zu einer belastenden Aussage gedrängt worden, was er verweigert habe.

Belastender Aktenvermerk

Tatsächlich hat der Polizist einen Aktenvermerk über ein nachträgliches informelles Gespräch angefertigt, erst in diesem kommt der Angeklagte vor."Sie wissen schon, dass Sie sich in einem kleinen Minenfeld bewegen?", weist Mende den Zeugen auf eine mögliche Verleumdungsklage hin. "Minenfeld hin oder her, ich kann nur sagen, was passiert ist", antwortet der.

Zur Klärung der Protokollfrage wird auf Juli vertagt. (Michael Möseneder, 10.6.2015)