Bern - In der Schweiz hat am Sonntag eine Volksabstimmung über die Einführung einer einheitlichen Erbschaftssteuer begonnen. Die Initiatoren wollen, dass künftig eine Bundessteuer von 20 Prozent auf Erbschaften und Schenkungen ab zwei Millionen Franken (1,91 Mio. Euro) fällig wird.

Ihr Anliegen hat laut Umfragen eher schlechte Chancen. Ob und wie hoch Erbschaften und Schenkungen besteuert werden, ist in der Schweiz bisher allein Sache der 26 Kantone.

Die rund fünf Millionen wahlberechtigten Eidgenossen können in einer weiteren Frage der Volksabstimmung auch den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik festlegen. Es geht darum, ob in der Schweiz wie in einer Reihe anderer Länder die Früherkennung schwerer Krankheiten bei "Retortenbabys" zugelassen werden soll.

Befragt werden die Schweizer auch zur "Stipendien-Initiative", die die Ausbildung unabhängiger von der Geldbörse der Eltern machen will. Als offen gilt auch das Votum zum neuen Radio- und Fernsehgesetz. Es sieht vor, dass künftig alle Haushalte eine Empfangsgebühr bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie ein Radio- oder TV-Gerät besitzen. (APA, 14.6.2015)