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Omar al-Bashir sitzt in Südafrika fest.

Foto: Reuters/Sibeko

Johannesburg/Khartum/Den Haag - Der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen gesuchte sudanesische Präsident Omar al-Bashir darf Südafrika laut einem Gerichtsurteil vorerst nicht verlassen. Diese Anordnung gelte so lange, bis eine Entscheidung über das Festnahme-Ersuchen des IStGH gefallen sei, erklärte der Oberste Gerichtshof in Pretoria am Sonntag.

Bashir hält sich derzeit zu einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) in Johannesburg auf. Das Gericht, das auf Initiative einer Menschenrechtsorganisation aktiv wurde, will sich am Sonntagnachmittag in einer Dringlichkeitssitzung mit dem Fall befassen.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte Südafrika zuvor aufgerufen, den sudanesischen Staatschef zu verhaften. Das in Den Haag ansässige Gericht hatte 2009 einen Haftbefehl gegen Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur beschlossen. Im Jahr 2010 folgte ein Haftbefehl wegen Völkermordes in Darfur, wo nach UNO-Angaben beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellengruppen seit 2003 mehr als 300.000 Menschen getötet wurden.

Bashir, der seit 1989 im Sudan an der Macht ist, reist seit Ausstellung des Haftbefehls 2009 zumeist nur noch in Länder, die nicht Mitglied des IStGH sind. Südafrika allerdings ist Mitgliedsstaat des Gerichts. (APA, 14.6.2015)