Wien – In der Causa Alijew ist in Deutschland auch Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) engagiert. Der nunmehrige Rechtsanwalt soll im Herbst 2012 in zwei Tranchen 145.000 Euro von der Wiener Anwaltskanzlei Lansky Ganzger & Partner bekommen haben, schreibt der "Spiegel". Lansky vertritt die Witwen der angeblichen Mordopfer Alijews; in Wien läuft gerade der Prozess, Alijew hat Selbstmord begangen.

Am 4. Oktober 2012 beschwerte sich Schily in einem Brief an Lansky über eine geplante Honorarkürzung. "Ihr Ansinnen, das vereinbarte Honorar abzusenken, hat mich etwas überrascht", schrieb er in Bezug auf ein Telefonat tags zuvor. "Es entspricht nicht meiner Übung, ein einmal vereinbartes Honorar neu zu verhandeln, sofern nicht gravierende Gründe das geboten erscheinen lassen oder Veranlassung besteht, der Mandantschaft aus sozialen Gründen entgegen zu kommen."

Aus dem Brief geht zudem hervor, wie Schily seine "Einbeziehung" in Lanskys "Aktivitäten verstanden" hat. Nämlich so, "dass mit meinem Namen noch intensiver in der europäischen Öffentlichkeit dafür geworben werden kann, im Fall Aliyev die erforderlichen rechtlichen und polizeilichen Maßnahmen zu ergreifen". Alijew war damals auf freiem Fuß.

Schily hatte zuvor offenbar mit Lansky verabredet, den "Spiegel" für die Causa Alijew zu interessieren. Er habe "dies jedoch keineswegs als wesentlichen Bestandteil", sondern "nur als einen Nebenaspekt meiner Tätigkeit angesehen". Und: "Sie werden sich ... gewiss daran erinnern, dass ich sehr skeptisch bin, ob der Spiegel überhaupt für eine Zusammenarbeit zu gewinnen ist ..." Letztlich mahnte Schily Lansky zur Eile: "Sie sollten ... bitte kurzfristig darüber Klarheit gewinnen, ob Sie die begonnene Zusammenarbeit auf der vereinbarten Grundlage fortsetzen wollen oder nicht."

Lansky wollte. Denn: "Schily ist ein erstklassiger Anwalt und sein Honorar ist marktüblich", wie er heute sagt. Das Mandat mit ihm sei immer noch "aufrecht".

Schily selbst betonte am Sonntag, seit 2012 "Opfer-Anwalt" zu sein. Zur Honorarhöhe sagte er unter Berufung aufs Anwaltsgeheimnis nichts. Er sei "seit drei Jahren unter erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand tätig", sein Honorar "durchaus angemessen". Beide Anwälte erklären, dass es sich um die Auswertung von (durch Dritte) illegal beschaffter Informationen handle. (Renate Graber, 16.6.2015)