Wien – Das Statement von Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, fiel Donnerstagmittag kurz und bündig aus: Akten, die der U-Ausschuss beantragt hat, "sind ungeschwärzt vorzulegen" – zu diesem Grundsatzentscheid kamen die Höchstrichter im Zuge ihres ersten Spruchs angesichts von Beschwerden rund um das Untersuchungsgremium zur Causa Hypo.

Nachdem vor allem das Finanzministerium dem U-Ausschuss u. a. mit Verweis auf das Bankgeheimnis unkenntlich gemachte Unterlagen angeliefert hat, wandte sich das Ressort selbst, aber auch die vier Oppositionsparteien, also Blau, Grün, das Team Stronach und die Neos, an den Verfassungsgerichtshof, konkret mit vier geschwärzten Unterlagen. Seit der U-Ausschuss-Reform kann das Höchstgericht in Streitfällen von einer Minderheit, einem Viertel der Abgeordneten, angerufen werden, um im Eilverfahren ein Urteil zu erwirken.

Nun steht ein für alle Mal fest: "Wenn Akten und Unterlagen vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, müssen diese ohne Rücksicht auf sonstige bestehende Verschwiegenheitspflichten ungeschwärzt vorgelegt werden." Denn ansonsten ist das Erfüllen der Kontrollfunktion des U-Ausschusses nicht möglich, erklärte Holzinger. Er wies aber auch darauf hin, dass die Verantwortung zur Wahrung des Datenschutzes das Parlament trage.

Sieg der Vernunft

Sollte es nach diesem Spruch zu Streitereien kommen, ob angeforderte Akten vom Gegenstand der Untersuchung umfasst sind, entscheidet zunächst die Behörde, von der Akten begehrt wurden – und bei anhaltenden Auseinandersetzungen eben erneut der Verfassungsgerichtshof.

Der Grüne Werner Kogler, bei der "Urteilsverkündung" ebenfalls anwesend, sprach von einem "Sieg der Vernunft". Er hofft nun, dass jene Behörden, die unkenntlich gemachte Unterlagen übermittelt haben, diese "von sich aus" leserlich übermitteln, andernfalls werde der U-Ausschuss einen entsprechenden "Nachfolgebeschluss" fassen.

Am Donnerstag sprach sich der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) für eine Änderung der Vorsitzführung in U-Ausschüssen aus, weil die andere Arbeit von Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) "blockiert" werde. Deren Replik unter Verweis auf die in breitem Konsens erwirkte neue Verfahrensordnung: "Ich nehme die Tätigkeit nicht als Blockade oder übergebührliche Belastung wahr." (Nina Weißensteiner, 18.6.2015)