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Der Wirtschaftsminister muss neuerlich über den Antrag auf Auskunft über die Eurofighter-Gegengeschäfte entscheiden.

Foto: apa/Neubauer

Wien – Ein bemerkenswertes Urteil zur Amtsverschwiegenheit in der Republik hat die Initiative "Forum Informationsfreiheit" erwirkt: Nachdem Mitglied Markus Hametner, übrigens Datenjournalist beim STANDARD, im Oktober 2013 Klage beim Höchstgericht eingereicht hat, weil das Wirtschaftsministerium trotz Ersuchens die Liste an Gegengeschäften rund um den Eurofighter-Deal nicht herausrückt, hielt der Verwaltungsgerichtshof am Montag fest, dass die Auskunftsverweigerung rechtswidrig sei. Dass dem Minister keine abschließende Liste von Unternehmen mit anerkannten Gegengeschäften vorliege, sei zudem keine nachvollziehbare Begründung, um die Auskunft über die bereits anerkannten Gegengeschäfte zu verweigern, wird in dem Spruch argumentiert.

Mängel in der Begründung

Ausdrücklich hält das Höchstgericht "Mängel in der Begründung" fest. Auch der pauschale Hinweis auf nicht näher bezeichnete "laufende Verfahren" sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeige nicht, inwiefern die bloße Nennung der Unternehmen geeignet wäre, diese Verfahren zu beeinträchtigen. "Wir freuen uns darüber", sagt Hametner zu dem Entscheid. "Das zeigt, dass man einer Behörde nicht unbedingt glauben muss, wenn sie diverse Gründe vorschiebt, dass sie bestimmte Informationen nicht herausgeben darf."

Neue Argumente erwartet

Allerdings erhält das Forum nun nicht automatisch die Liste vom Wirtschaftsministerium, die von "News" unlängst ohnehin veröffentlicht wurde, denn: Der Verwaltungsgerichtshof kann die Veröffentlichung der Unternehmer nicht anordnen – und so könnte das Ressort theoretisch mit anderen Argumenten gegen die Herausgabe entscheiden, wie Hametner argwöhnt.

Reform lässt auf sich warten

Die Reform des Amtsgeheimnisses lässt weiter auf sich warten – womöglich bis in den Herbst. Peter Wittmann (SPÖ) erklärte dazu am Montag im Ö1-"Morgenjournal": "Es ist sehr umfangreich, und wir haben keinen Zeitdruck." Für den Beschluss brauchen die Regierungsparteien eine Zweidrittelmehrheit, also die Zustimmung der Grünen oder der FPÖ.

Den Entwurf für die Verfassungsänderung gab es im Frühjahr 2014, den Regierungsbeschluss dann im Dezember, und seither liegt die Sache im Parlament. "Ich glaube, dass wir das vor dem Sommer nicht mehr zusammenbringen werden", stellte Wittmann fest und verwies auf die umfangreiche Thematik. Es sei der Wunsch aller gewesen, jetzt nichts zu überstürzen. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gab die Hoffnung noch nicht auf, dass ein Beschluss vor dem Herbst möglich ist.

Kein Informationsbeauftragter

Die grüne Forderung nach einem Informationsbeauftragten lehnte Wittmann im Bericht ab: "Mache ich sicher nicht." Man habe erst vor einem Jahr 120 Behörden aufgelöst, nun soll keine neue geschaffen werden, meinte Wittmann. Für die nötige Zweidrittelmehrheit könnten allerdings auch die Freiheitlichen sorgen.

Dass die Reform des Amtsgeheimnissen weiter auf sich warten lässt, sieht Josef Barth, Gründer des Forums Informationsfreiheit, zwiespältig. "Was momentan von der Regierung auf dem Tisch liegt, ist unbefriedigend. Das sollte so nicht kommen", kritisierte er. Bei dem Entwurf sei zwar von Transparenz die Rede, "aber durch die Hintertür könnte das Amtsgeheimnis nicht nur bewahrt werden, es könnte sich sogar verschlimmern". Bevor noch vor dem Sommer der vorliegende Entwurf beschlossen werde, sei es besser, für eine bessere Regelung bis zum Herbst zu warten. (Nina Weißensteiner, 22.6.2015)