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Die Österreicherinnen und Österreicher können nun rezeptfreie Medikamente auch bei heimischen Apotheken via Internet ordern.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Von der Europäischen Kommission wurde ein Logo erlassen, das jede europäische Internetapotheke auf ihrer Homepage gut sichtbar platzieren muss. Dieses Logo ist in Österreich mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verknüpft.

Grafik: basg

Seit einem EuGH-Urteil vom Dezember 2003 (Rechtssache Doc Morris) steht fest, dass der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln nicht verboten werden darf. Ein derartiges Verbot widerspricht der Warenverkehrsfreiheit. Daraufhin haben zahlreiche EU Länder den Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt, nicht so Österreich.

Das führte zu dem Ergebnis, dass Konsumenten in Österreich bei ausländischen Apotheken (meistens aus Deutschland oder Tschechien) Arzneimittel bestellen konnten und mussten. Österreichischen Apotheken war der Versandhandel nicht erlaubt.

Während eines Zeitraums von mehr als zehn Jahren haben sich ausländische Versandapotheken am österreichischen Markt etabliert. Heimische Apotheken müssen sich nun gegen die ausländische Konkurrenz durchsetzen. Ein mitunter schwieriges Unterfangen, da die Marktmacht ausländischer Versandapotheken groß ist und aussagekräftige Domains, die einen Österreichbezug aufweisen, schon lange an ausländische Anbieter vergeben sind.

Was sich ändert

Ab Donnerstag, 25.6.2015, dürfen auch heimische Apotheken in Österreich zugelassene, rezeptfreie Arzneimittel über das Internet verkaufen. Der österreichische Gesetzgeber hat dazu eine Verordnung erlassen, die detaillierte Anforderungen an die Apotheken stellt, damit die Qualität der im Fernabsatz vertriebenen Arzneimittel gewährleistet ist.

Darüber hinaus gibt es diverse Erkennungsmerkmale, die dem Konsumenten dabei helfen sollen, bei einer echten österreichischen Apotheke zu bestellen. Denn hinter jeder Internetapotheke muss eine sogenannte Präsenzapotheke stehen, das heißt eine physisch existierende Apotheke.

Das Sicherheitslogo für legale Internetapotheken

Ein Sicherheitsmerkmal ist die Verpflichtung. Auf der Seite muss Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Apotheke angegeben werden, damit der Konsument mit der Apotheke jederzeit in Kontakt treten kann. Darüber hinaus braucht es eine Zeitangabe, während der sich der Konsument kostenlos telefonisch beraten lassen kann.

Von der Europäischen Kommission wurde ein Logo erlassen, das jede europäische Internetapotheke auf ihrer Homepage gut sichtbar platzieren muss. Dieses Logo ist in Österreich mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verknüpft.

Das BASG ist auch für die regelmäßigen Kontrollen von Internetapotheken zuständig. Klickt man auf das Logo, gelangt man zum sogenannten Versandapotheken-Register, in welches sich jede Apotheke eintragen lassen muss, die online Medikamente verkaufen will. Umgekehrt kann man über das Register jede österreichische Internetapotheke finden. An der Flagge links neben dem Schriftzug ist zu erkennen, in welchem Land der Europäischen Union die Apotheke ihren Sitz hat.

Lieferung der Arzneimittel

Die Arzneimittel-Fernabsatzverordnung regelt detailliert, wie eine Bestellung geliefert werden muss. Die Transportverpackung darf keinen Hinweis enthalten, dass es sich um Arzneimittel handelt. So soll die Privatsphäre geschützt werden. Gleichzeitig muss der Apotheker durch die Verpackung sicherstellen, dass während des Transports die Qualität der Arzneimittel nicht vermindert wird.

Der Eingang der Bestellung sowie die Annahme der Bestellung sind mittels E-Mail zu bestätigen. Die Ware ist danach ohne unnötigen Aufschub zu versenden. Kann ein Arzneimittel nicht geliefert werden, muss der Konsument auch darüber informiert werden.

Er muss bei der Bestellung angeben, an wen die Ware ausgefolgt werden darf. Hierbei muss es sich um eine bestimmte Person handeln oder um einen bestimmten Kreis von Personen, also etwa Familienangehörige, die sich an der Abgabestelle aufhalten. Die Übergabe erfolgt gegen Empfangsbestätigung. Scheitert die Zustellung, ist – anders als in Deutschland – keine zweite Zustellung vorgesehen. Das Paket muss dann beim jeweiligen Paketdienst abgeholt werden.

Erhöhte Vorsicht im Internet

Da beim Einkauf im Internet die persönliche Beratung durch einen Apotheker unter Umständen ausbleibt, hat die Webseite der Apotheke eine kurze und übersichtliche Information über die sachgerechte Anwendung des jeweiligen Arzneimittels zu enthalten. Dazu zählen das Anwendungsgebiet, Anwendungs- und Dosierungshinweise sowie die in der Gebrauchsinformation enthaltenen Gegenanzeigen und allfälligen Wechselwirkungen.

Mangels physischer Präsenz und trügerischer Anonymität des Vertragspartners ist es beim Warenkauf im Internet wahrscheinlicher auf kriminelle Personen zu stoßen als beim realen Einkauf. Umso mehr ist Vorsicht geboten. Die oben genannten Sicherheitsmerkmale und Pflichtangaben helfen dabei, Arzneimittel tatsächlich von echten Apotheken zu erwerben.

Darüber hinaus ist nochmals festzuhalten, dass österreichische Apotheken nur rezeptfreie Arzneimittel im Internet verkaufen dürfen. Wer Viagra online kaufen will, kann und darf nicht damit rechnen, dass er es zum einen von einem seriösen Anbieter erwirbt und zum anderen echte Ware erhält. Auch ist es ausländischen Apotheken verboten, rezeptpflichtige Arzneimittel nach Österreich zu versenden.

Preisargument

Ein immer wieder genanntes Argument für den Versandhandel von Arzneimitteln ist der Kostenvorteil für den Konsumenten. Ein Blick in die Onlineshops zeigt, dass tatsächlich oftmals hohe Rabatte angeboten werden.

Gleichwohl sollte man beim Sparen seine Gesundheit nicht gefährden. Manchmal sind unglaubliche Rabatte ein Warnhinweis bezüglich der Seriosität eines Anbieters. Wer aber die beschriebenen Sicherheitsmerkmale beachtet, wird mitunter online günstiger Arzneimittel erwerben können. Bei raschem Bedarf und Fragen wird der Besuch einer Apotheke durch den Versandhandel aber nicht ersetzt werden können. (Jakob Hütthaler-Brandauer, 25.6.2015)