Wien – "Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?", fragt Richterin Andrea Philipp den Angeklagten. "Ich habe keine", lautet die nüchterne Antwort von Konrad R., 34 Jahre alt und elffach vorbestraft. Die zwölfte Strafe droht ihm nun wegen schweren Betrugs. Er hat zwei eher unangenehmen Zeitgenossen eine große Cannabislieferung versprochen, deren Geld genommen, und ist dann untergetaucht.

Das Pikante an der Geschichte: R. war zum Zeitpunkt des Vorfalls am Ende einer vierjährigen Haftstrafe und nutzte seinen Ausgang für den Deal. 12.500 Euro kassierte er und versprach dafür die Drogenlieferung innerhalb von ein, zwei Wochen.

Er war besten Willens, beteuert er nun vor der Richterin. Allein: Sein eigener früherer Lieferant war nicht auffindbar. "Was ist mit dem Geld passiert?", fragt ihn Philipp. "Das habe ich bei meiner Exfreundin in der Wohnung deponiert, als ich das nächste Mal Ausgang hatte, war es weg", behauptet der Angeklagte. "Das restliche Geld habe ich in Automaten gesteckt."

Spielsüchtiger Angeklagter

Bei der Polizei hatte er seine frühere Partnerin noch nicht belastet, sondern gesagt, das gesamte Kapital sei seiner Spielsucht zum Opfer gefallen. "Damals wollte ich sie schützen. Aber da sie jetzt lügt und alle möglichen Leute belastet, mache ich das nicht mehr."

Zwei Wochen habe es gedauert, bis von dem Geld nichts mehr übrig war. Was ungünstig war, schließlich wollten die Auftraggeber zunächst 15.000, dann 17.000 Euro zurück. "Ich habe nicht gewusst, mit wem ich mich da eingelassen habe", sagt R., "sie haben mir dann auch gedroht."

Einer dieser angeblichen Auftraggeber ist Robert S., der als Zeuge außergewöhnlich unwillig ist. "Schaun S', ich will darüber nicht reden. Ich war schon zweimal herinnen, zweimal hat es Freisprüche gegeben, zweimal habe ich den Job verloren", sagt er.

Unwillige Zeugen

"Ja, Sie sind aber jetzt als Zeuge hier", belehrt ihn die Richterin. "Ich sage nichts. Sperrts mi ein. Da müssen Sie damit klarkommen oder nicht." Philipp kommt, er kann wieder zurück an seinen Arbeitsplatz gehen.

Christian W. wird aus der Haft vorgeführt und tritt in Unterleibchen und Badeschlapfen auf. Auskunftsfreudig ist auch er nicht: "I sog gor nix mehr", bescheidet er.

Am Ende kommt die Exfreundin des Angeklagten, die eines gleich klarstellt: "Ich hatte mit ihm noch nie sexuell etwas." Von der Sache weiß sie nur aus seinen Erzählungen. "Er hat mir gesagt, er zeigt mir, wie man schnell Geld macht." Später habe er ihr ein Foto mit den ausgebreiteten Geldscheinen geschickt.

Sie behauptet auch, R. habe sie gedrängt, einen Kredit aufzunehmen, um seine Schulden zu begleichen. Dass sie das Geld ausgegeben habe, bestreitet sie dagegen entschieden.

Optimistische Bewährungshelferin

Ungewöhnlich an dem Fall ist auch der Bericht der Bewährungshelferin. Der fällt nämlich äußerst positiv aus. Der Angeklagte sei zu allen Terminen gekommen, sei konstruktiv gewesen, hatte Wohnung und Job in Aussicht. "Die Prognose ist sehr positiv", sagt die Sozialarbeiterin.

Philipp dürfte das beeindrucken. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren verurteilt sie R., nicht rechtskräftig, zu 21 Monaten unbedingter Haft, dazu kommen vier Monate aus offenen Vorstrafen. (Michael Möseneder, 8.7.2015)