Madrid – Die spanische Justiz hat gegen die baskische Untergrundorganisation ETA ein Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eröffnet. Ein Sonderrichter nahm eine Klage mehrerer Opferverbände an, in welcher der ETA mehrere Morde und Entführungen nach dem Jahr 2004 vorgeworfen werden, wie aus Justizunterlagen hervorgeht, die die Nachrichtenagentur AFP am Freitag einsehen konnte.

Das Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei das erste seiner Art gegen die ETA, sagte ein Justizsprecher. In ihrem vier Jahrzehnte dauernden bewaffneten Kampf für ein unabhängiges Baskenland zwischen Frankreich und Spanien soll die ETA 829 Menschen getötet haben. Im Oktober 2011 beendete die Organisation ihre blutige Revolte, lehnte ihre Entwaffnung und Auflösung aber ab.

Zwar begann die ETA dann vor eineinhalb Jahren, ihre Waffen abzugeben, allerdings in einem nicht mit der Regierung vereinbarten Prozess. Erst Anfang Juni lehnte die ETA einen offiziellen Entwaffnungsplan der baskischen Regionalregierung ab. (APA, 10.7.2015)