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Mehr Transparenz in punkto Werbeaufträge öffentlicher Stellen und staatsnaher Betriebe wünscht sich der Rechnungshof.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Kein gutes Haar lässt der Rechnungshof am Medientransparenzgesetz, das 2012 in Kraft getreten ist. Statt der erhofften Transparenz über den Umgang öffentlicher Stellen mit Werbeaufträgen, gebe es nach wie vor einen Schleier, der über den Inseraten liege, lautet die Conclusio der Prüfer. Ein Dorn im Auge ist dem Rechnungshof nicht zuletzt die so genannte Bagatellgrenze von 5.000 Euro pro Quartal. "Aufgrund der Bagatellgrenze sind ein Drittel bis die Hälfte der Werbeaufträge nicht in den von der KommAustria veröffentlichten Listen enthalten", urteilt der Rechnungshof und empfiehlt, das Gesetz zu modifizieren.

Rund 200 Millionen pro Jahr

Bund, Länder, Gemeinden und staatsnahe Unternehmen geben pro Jahr rund 200 Millionen Euro für Inserate und Werbekooperationen aus. Die tatsächlichen Ausgaben dürften aber hochgerechnet um 60 oder 100 Millionen Euro jährlich darüber liegen, falls die Rechnung des Kontrollorgans stimmt, wonach ein Drittel bis die Hälfte der Werbeaufträge nicht erfasst werden. Von Mitte 2012 bis Ende 2014 wurden insgesamt etwa 494 Millionen Euro an Ausgaben für Werbung gemeldet.

grafik: STANDARD


In dem Bericht an das Parlament heißt es: "Das Ziel der Medientransparenzgesetze – mehr Transparenz bei Medienkooperationen, Werbeaufträge und Förderungen – wird durch Probleme bei der Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen, durch Verstöße gegen die Verpflichtung, entgeltliche Werbeeinschaltungen als solche zu kennzeichnen, durch Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das sogenannte Hinweis- und Kopfverbot nicht erreicht werden."

Was nicht meldepflichtig ist

Nach dem Medientransparenzgesetz sind alle Werbeausgaben von staatlichen und staatsnahen Unternehmen an den Rechnungshof meldepflichtig, die an mindestens viermal pro Jahr erscheinende Medien gehen, sobald in dem jeweiligen Medium im Quartal Inserate im Wert von 5.000 Euro oder mehr geschaltet wurden. Ihre Ausgaben melden müssen neben staatlich eingerichteten Stellen wie Ministerien, Landesregierungen, Universitäten auch bei Firmen, an denen der Staat mit 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Eine öffentliche Stelle kann also für fast 20.000 Euro im Jahr in einem Medium werben, ohne dass diese Inserate in den Statistiken Niederschlag finden.

Kritischer Bericht zu BIG und MQ

Wie berichtet hat der Rechnungshof erst kürzlich die Anzeigen und Kooperationen der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) geprüft und einen "hohen Anteil der nicht zu meldenden Bagetellbeträge an den Gesamtausgaben" konstatiert. Bereits zuvor rügte das Kontrollorgan das Wiener Museumsquartier. Hier orteten die Prüfer Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht und viele Aufträge unter der Bagatellgrenze von 5.000 Euro. Kritisch wurde auch das Land Tirol und die Werbebuchungen von Juni 2012 bis Ende 2013 beurteilt – hier ging es vor allem um "Falschmeldungen" und "Kontrolldefizite".

Empfehlungen

In seinem neuesten Bericht empfiehlt der Rechnungshof unter anderen Punkten beispielsweise: "Die Höhe der Bagatellgrenze von 5.000 EUR pro Quartal und Medium bzw. Medieninhaber zu überdenken" oder: "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Gründungen, Auflösungen sowie Veränderungen in der Eigentums und Beteiligungsstruktur von den der RH Kontrolle unterliegenden Rechtsträgern sowie im Zusammenhang mit der halbjährlichen Aktualisierung der vertretungsbefugten Organe durch den RH wäre einzuführen."

Ende 2014 hat der Rechnungshof auf den administrativen Aufwand hingewiesen, der seit Inkraftreten des Gesetzes im Juli 2012 entstanden ist. In den zweieinhalb Jahren habe das Gesetz der Behörde rund 1.200 Arbeitstage gekostet, schreibt der RH in seinem Tätigkeitsbericht. Der RH übermittelt der Medienbehörde KommAustria zwei mal jährlich Listen mit jenen Rechtsträgern, die unter Rechnungshof-Kontrolle stehen, inklusive der Adressen sowie der vertretungsbefugten Organe. (omark, APA, 13.7.2015)