Wien/Linz/Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen mehrere Mitglieder des europäischen Spannstahlkartells von der EU-Kommission bereits im Oktober 2010 verhängte Geldstrafen herabgesetzt. Davon profitiert auch die Voestalpine, deren Strafe von ursprünglich 22 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro auf rund ein Drittel reduziert wurde.

Außerdem gab es Strafnachlässe für Ori Martin – allerdings nur von 14 auf 13,3 Millionen Euro – und weiters für die Unternehmen SLM, Fapricela und Emme Holding, hieß es am Mittwoch laut EuGH.

Im Rahmen des Kartells wurden sowohl auf europäischer Ebene (Züricher Club, Club Europa) als auch auf nationaler und regionaler Ebene (Club Italia, Club Espana) Quoten vereinbart, Kunden aufgeteilt, Preise festgesetzt und sensible Geschäftsinformationen über Preise, Liefermengen und Kunden ausgetauscht. Die Kommission klagte gegen 18 Unternehmen wegen illegaler Absprachen.

Gegenklagen folgten

Gegen diesen Beschluss der Kommission gab es wiederum zahlreiche Gegenklagen, mit denen im Wesentlichen eine Herabsetzung der verhängten Geldbußen gefordert wurde.

Der EuGH erklärte zur Strafreduktion für die Voestalpine, dass "die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass die Voestalpine Austria Draht unmittelbar am Züricher Club, am Club Europa oder am Club Espana – den wesentlichen Playern des Kartells – teilgenommen hatte. Die Beteiligung der Voestalpine Austria Draht am Club Italia sei wegen des wettbewerbswidrigen Verhaltens ihres Handelsvertreters in Italien aber zu Recht festgestellt worden, auch wenn es keine Beweise dafür gebe, dass sie von dessen rechtswidrigen Handlungen wusste. (APA, 15.7.2015)