Die Kampagne kostete um eine Million mehr als die veranschlagten 3,5 Millionen Euro.

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Wien – Die Kampagne "Alkohol am Steuer: Könnten sie damit leben?" ist vermutlich noch vielen in Erinnerung. Ob die kurzen, sehr realistisch gestalteten Dramen über Kinder als Todesopfer von Alkolenkern abschreckend oder abstumpfend wirkten, daran scheiden sich bis heute die Geister. Ausschreibung, Vergabe und Kosten der Kampagne des Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2009 stehen jedenfalls im Zentrum eines 275 Seiten starken Berichts des Rechnungshofs (RH), der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Übergeordnet geht es um den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF), der aus Einnahmen durch Wunschkennzeichen gespeist wird und für Verkehrssicherheitsprojekte zuständig ist. Schon der Umstand, dass im VSF-Beirat, der über Fördervergaben entscheidet, auch Förderbewerber saßen, sorgt für keine gute Optik.

Die RH-Empfehlung, dieses "Risiko von Interessenkonflikten" zu beheben, sei bereits umgesetzt, heißt es dazu im Verkehrsministerium. Der gesamte RH-Bericht bezieht sich auf die Amtszeit von Doris Bures (SPÖ) als Verkehrsministerin; sie ist seit September 2014 Nationalratspräsidentin.

Rechnungshof wollte tausende E-Mails

Das Vergabeverfahren zur Kampagne im Jahr 2009 erweckte den Anschein, "dahingehend beeinflusst worden zu sein, eine bestimmte (Anmerkung: der SPÖ nahestehende) Agentur zu beauftragen", so die Gebarungsprüfer. Wie berichtet hatte der RH zur Überprüfung des Vorwurfs die Herausgabe tausender Ministeriums-E-Mails beantragt, was das Höchstgericht aber ablehnte.

Die Kampagne hat laut RH den Kostenrahmen von 3,5 Millionen Euro um eine Million überschritten. Die Schaltungskosten für Advertorials samt Foto von Bures kamen auf 1,35 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit der Kampagne, die später mit einer Nominierung für den Werbe-Staatspreis ausgezeichnet wurde, streiten zwei Werbeagenturen immer noch um das Urheberrecht. Ein Untreueverfahren gegen Bures und drei weitere Personen ist eingestellt; ob das Amtsgeheimnis verletzt wurde, wird erst nach dem Urheberrechtsverfahren entschieden. (Michael Simoner, 16.7.2015)