Wien – Die Prüfung rechtlicher Schritte hat die Weltbank im April bereits im STANDARD angekündigt, mittlerweile ist man einen großen Schritt weiter. Die Weltbank-Tochter Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hat die Kärntner Landesholding wegen des gesetzlichen Totalschnitts nachrangiger Hypo-Anleihen auf 156,5 Millionen Euro geklagt. Die Landesholding bürgt nicht nur für alte Verbindlichkeiten, sondern im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Hypo-Nachfolgerin Heta für die gesamten Schulden.

Gegen die österreichische Vorgangsweise hat sich die Weltbank beim Landesgericht Kärnten zur Wehr gesetzt. Dieses hat die Angelegenheit dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt und empfiehlt die teilweise oder gänzliche Aufhebung des Hypo-Sondergesetzes, mit dem 2014 Nachrangkapital und Gesellschafterkredite der BayernLB zum Erlöschen gebracht wurden.

Verfassungswidrigkeit möglich

Doch damit nicht genug: Auch das Abwicklungsgesetz und der darauf basierende Mandatsbescheid, mit dem heuer alle Forderungen der Heta-Gläubiger gestundet wurden, soll laut Antrag des Landesgerichts vom VfGH gehoben werden. Ebenfalls ersucht wurde um Annullierung der Haftung der Landesholding, weil diese verfassungswidrig sei.

Das schreibt Karl Engelhart in seinem Prüfbericht zum Reorganisationsverfahren, das von der Kärntner Landesholding wegen der Bedrohung durch die zahlreichen Klagen eingeleitet wurde.

Rasur für die Bayern

Wie berichtet, soll die Entscheidung des VfGH bereits gefallen sein – das Höchstgericht hat das weder bestätigt noch dementiert: Demnach werden die Richter den im Sondergesetz verfügten Schnitt der Anleihen kippen, die Rasur für die Bayern würde halten. Letzterer Teil des kolportierten Erkenntnisses wäre aber ohnehin von untergeordneter Bedeutung, weil sich die Republik mit München bereits grundsätzlich verglichen hat. Die Forderungen der Weltbank und anderer Nachrang-Gläubiger würden dagegen wieder aufleben, wären aber wiederum vom am 1. März dieses Jahres verkündeten Moratorium betroffen. Das nun ebenfalls u. a. beim VfGH bekämpft wird. (as, 17.7.2015)