"Bitte warten", heißt es für Novomatic und ein schweizerisch-deutsches Glücksspielkonsortium. Wie berichtet hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Dienstag den Bescheid für drei Kasino-Lizenzen in Wien und Niederösterreich gekippt.

Das 93-seitige Urteil, das dem STANDARD vorliegt, liest sich über weite Strecken wie eine Vernichtung für das Finanzministerium. Hauptkritikpunkt des Gerichts ist, dass die Kriterien, die zum Zuschlag geführt haben, nicht transparent und zum Teil auch nicht nachvollziehbar waren. Damit kann Novomatic seine Kasinos im Wiener Prater und in Bruck/Leitha vorerst ebenso wenig betreiben wie die Stadtcasino Baden AG jenes im Palais Schwarzenberg.

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Das Kasino im Palais Schwarzenberg wird nun noch länger nicht eröffnet.
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Viele Rügen

Die erste Rüge gab es vom Gericht bereits für den Expertenbeirat, der den Finanzminister (bei der Vergabe im Juni 2014 war noch Michael Spindelegger im Amt) beriet. Es sei mit den Grundsätzen der "Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Objektivität" unvereinbar, wenn die Tätigkeit dieses "Beirats und deren Dokumentation gänzlich intransparent und für die Parteien unzugänglich bleiben".

Dieser Beirat bereitete die Bewerbungsunterlagen – neben Novomatic und der Baden AG wollten auch die Casinos Austria und die Century AG Lizenzen – für den Minister auf.

Ungleichbehandlung

Für die Unternehmen war nach Ansicht des BVwG auch nicht wirklich klar, wie der Beirat zu seinem Bewertungsschema kam, weshalb die Vorgangsweise "nicht mit den Prinzipien der Gleichbehandlung und der Transparenz in Einklang steht".

Auch für die konkrete Bewertung der Kriterien "Erfahrungen", "Spielsuchtvorbeugung", "Spielerschutz", "Geldwäsche- und Kriminalitätsvorbeugung", "Qualitätssicherung", "Betriebsinterne Aufsicht" und "Betriebssicherheit" bekommt das Ministerium sein Fett ab. Es liege die "Vermutung nahe, dass selbst die belangte Behörde keine exakten Vorstellungen davon hatte, welcher Gesichtspunkt hier bewertet werden sollte", schreiben die Richter. Unzulässig sei auch, dass die diversen Subkriterien den Bewerbern nicht mitgeteilt worden seien.

Weder das kleine Glücksspiel noch der Kasino-Betrieb ist Novomatic derzeit in Wien gestattet.
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Willkürliche Vorgehensweise

Ein besonderes Schmankerl im Urteil: Beim Kriterium Spielerschutz hätten theoretisch 90 Punkte vergeben werden können. Tatsächlich waren es aber nur 84, weil das Subkriterium "Zusammenarbeit mit Spielerschutzeinrichtungen" vom Ministerium schlichtweg nicht berücksichtigt wurde. Zusatz des Gerichts: Außerdem seien die "Bewerber bei den einzelnen Subkriterien auch nicht ident bewertet" worden.

Eine weitere Spitze, die in Richtung der Bescheidschreiber geht: Wenn die Vergabekriterien im Vorhinein nicht offengelegt werden, lasse sich "wohl kaum der Anschein einer willkürlichen Vorgehensweise vermeiden".

Anhängige Rechtsverfahren

Für nicht ganz nachvollziehbar hielten die Richter weiters, warum anhängige Rechtsverfahren bei der Bewertung nur dann eine Rolle spielen sollten, wenn sie den Konzessionswerber im Inland betreffen. Einem unsachlichen "Outsourcen von Malversationen" werde somit "Tür und Tor geöffnet". Von dieser Regel haben wohl Novomatic und Casinos Austria profitiert. Die Niederösterreicher waren 2012 mit einer hohen Geldstrafe in Italien konfrontiert, Casinos Austria hatte in Argentinien mit einem Verfahren wegen Geldwäsche zu kämpfen.

Unterm Strich sei der Behörde bei der Vergabe jedenfalls "ein zu weiter Spielraum für ihre Auswahlentscheidung eingeräumt" worden, weshalb der Bescheid "zur Gänze aufzuheben" war, wie es im Urteil heißt.

Schelling prüft

Das Büro von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) wollte sich am Mittwoch noch nicht zur weiteren Vorgangsweise äußern. Für Novomatic und die Baden AG handelt es sich jedenfalls um schwere Rückschläge. Die deutsch-schweizerische Gruppe hatte nach eigenen Angaben bereits Vorlaufkosten von vier Millionen Euro, insgesamt sollen im Palais Schwarzenberg 50 Millionen investiert werden. Angesichts der weiteren Verschiebung wollte man sich am Mittwoch nicht festlegen, ob man sich an einem neuen Verfahren überhaupt beteiligen würde.

Auch für Novomatic ist der Gerichtsentscheid ein herber Dämpfer. Das kleine Glücksspiel wurde in Wien mit Jahresbeginn verboten. Daher kann man derzeit in der Bundeshauptstadt gar kein Geschäft machen. (Günther Oswald, 22.7.2015)