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Beim genaueren Hinsehen zeigt sich, dass überzogene Konten erhebliche Kosten nach sich ziehen. Ein neues Gesetz soll bessere Vergleichbarkeit und verpflichtende Beratung bringen.

Foto: AP/Büttner

Wien – Die Höhe der Zinsen für Kontoüberziehungen ist Konsumentenschützern schon seit längerem ein Dorn im Auge. Zuletzt ist mit der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank die Schere zu anderen Kreditformen und den Einlagenzinsen in der Regel sogar noch weiter aufgegangen, sodass Bewegung in die Sache gekommen ist.

"Es konnte leider keine freiwillige Lösung zwischen Banken und Verbraucherseite getroffen werden, daher arbeiten wir nun an einer gesetzlichen Lösung", erklärt Elisabeth Kern, Sprecherin des Sozialministeriums. "Die Gespräche dazu mit den Banken laufen konstruktiv, es zeichnet sich eine Lösung ab."

Zinssätze im Internet

Wie diese aussehen könnte, lässt Gerald Resch, Generalsekretär des Bankenverbands, durchblicken – nämlich ähnlich einem deutschen Gesetzesentwurf aus der Vorwoche: "Auch der österreichische Entwurf geht in die gleiche Richtung und wird ein mehr an Transparenz und Beratung für Verbraucher beinhalten." Eine Deckelung der Zinsen ist Resch zufolge zum derzeitigen Stand nicht vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung lässt zwar die von Konsumentenschützern geforderten Maximalzinsen ebenfalls vermissen. Dafür müssen Banken die aktuellen Zinssätze auf ihrer Internetseite veröffentlichen und werden dazu verpflichtet, chronische Kontoüberzieher über kostengünstigere Alternativen zu informieren.

Chronisch bedeutet in Deutschland, entweder den eingeräumten Rahmen ein halbes Jahr zu mehr als 75 Prozent auszuschöpfen, oder eine geduldete Überziehung über drei Monate um mehr als die Hälfte des monatlichen Geldeingangs.

In Österreich sollen vergleichbare Regelungen in das Verbraucherzahlungskontogesetz einfließen, das laut Resch wahrscheinlich bis September in Begutachtung gehen wird. Damit soll auch der EU-Bankkonten-Richtlinie Genüge getan werden, die bis September 2016 in nationales Recht gegossen werden muss.

Diese sieht vor, jedem EU-Bürger Zugang zu einem Bankkonto zu garantieren. Zudem sollen Preise und Begriffe rund um das Girokonto zum besseren Vergleich transparenter werden. Viele der in den Preisblättern der Banken verwendeten Begriffe seien unklar und teilweise unterschiedlich formuliert, kritisiert Benedikta Rupprecht vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

Verwirrende Begriffe

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt ein Blick auf den Bankenrecher der Arbeiterkammer. Demnach betragen die Überziehungszinsen für Gehaltskonten in Wien derzeit im Mittelwert rund zehn Prozent, wobei die Spanne von 4,5 bis 13,5 Prozent reicht. Kommen dann noch Zuschläge für Überziehungen über den Rahmen hinaus dazu, die maximal fünf Prozent betragen dürfen, so liegt die Zinsbelastung im ungünstigsten Fall bei 18,5 Prozent.

Jenen, die nicht auf ein ohnedies kaum verzinstes Sparbuch zurückgreifen können, statt bei der Bank ins Minus zu rutschen, rät Klaus Schreiner vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu folgendem Vorgehen: "Wenn man im Vorhinein weiß, dass ein gewisser Liquiditätsbedarf gegeben ist, ist es besser, einen Konsumkredit zu vereinbaren, da sind die Konditionen besser."

Alternativ führt Schreiner die Möglichkeit an, einen Überziehungsrahmen samt Konditionen ausdrücklich zu vereinbaren, das könne bis zu einem Prozentpunkt an Zinsersparnis bringen. "Wichtig ist dabei, dass man den Rahmen so steckt, dass man nicht darüber hinaus muss. Sonst wird's richtig teuer." (Alexander Hahn, 24.7.2015)