Wien – Ende Februar wurde der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut, wegen falscher Zeugenaussage rund um den Fall Kampusch freigesprochen. Dieser Freispruch ist bereits rechtskräftig. Denn am 1. Juli zog die Staatsanwaltschaft Wien ihre Berufung zurück. Das berichten die Salzburger Nachrichten mit Verweis auf den Blog des früheren Journalisten Andreas Unterberger.

Der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Michael Klackl, bestätigte dies am Samstag der APA. "Das Urteil konnte nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden", erklärte Klackl.

Vorwurf Falschaussage

Rzeszut hatte sich im Prozess am 27. Februar zu den Vorwürfen "nicht schuldig" verantwortet. Inkriminiert war eine Zeugenaussage des Ex-OGH-Präsidenten im Verfahren gegen einen Polizisten, den er in seiner Funktion als Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission kennengelernt hatte. Das Gremium sollte allfällige behördliche Versäumnisse bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 entführten Natascha Kampusch aufdecken.

Unter Wahrheitspflicht hatte der Ex-OGH-Präsident versichert, er habe nach zwei Treffen in einem Kaffeehaus bzw. auf der Straße keinen Kontakt zu dem Polizisten mehr gehabt. Diese Darstellung wurde in weiterer Folge widerlegt, als die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung ein deutlich anderes Bild ergaben.

Richterin Claudia Geiler glaubte im Prozess die Verantwortung des ehemaligen Spitzenjuristen, er habe "einen mentalen Tunnel gehabt" und nicht bewusst etwas verschwiegen oder die Unwahrheit gesagt. Geiler sagte in ihrer Begründung, im Zweifel liege keine "subjektive Tatseite" vor. (25.7.2015)