Knapp drei Milliarden Euro an Wohnbauförderung stehen den Ländern im Jahr zur Verfügung – ein Großteil der Mittel kommt vom Bund, doch auch österreichische Arbeitnehmer und -geber zahlen mittels Wohnbauförderungsbeitrag mit. Seit dem letzten Finanzausgleich 2008 sind diese Gelder nicht mehr zweckgebunden, müssen also nicht mehr zu hundert Prozent für den Wohnbau ausgegeben werden. In Zeiten von Wohnungsknappheit in Ballungsräumen gibt es aber immer wieder Diskussionen darüber, ob diese Zweckbindung nicht wieder eingeführt werden soll.

Würde sie wieder eingeführt, würde sich die Finanzierung von neuen Wohnungen aber nicht automatisch verbessern, sagt Michael Klien vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung am Montag im Ö1-"Morgenjournal". Wichtig sei mehr Transparenz bei den Ausgaben und eine Bedarfsevaluierung, pflichtet ihm auch Wohnbauforscher Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen bei. Mit den Mitteln seien in den vergangenen Jahren auch Kindergärten errichtet und Infrastrukturausbauten für die Ski-WM in St. Anton teilweise mitfinanziert worden.

Nachteilig für Wettbewerb

Eine Wiedereinführung der Zweckbindung könne dem Wettbewerb schaden und sogar kontraproduktiv sein, wenn Länder gezwungen sind, den vollen Topf auszuschöpfen, warnt Amann. "Die Länder werden sich das teuer abkaufen lassen", sagt Klien. Zusätzliche Kosten könnten also auf den Bund zukommen. Besonders in Niederösterreich war man in den vergangenen Jahren vehement gegen eine neuerliche Zweckbindung.

ÖGB-Präsident Erich Foglar setzt sich wenig überraschend für die Zweckbindung ein: Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob man mit dem Wohnbauförderungsbeitrag Arbeitnehmern und -gebern nicht etwas abzieht für einen bestimmten Zweck – die Mittel dann aber nicht "in ausreichendem Ausmaß" dafür verwendet werden.

"Das ganze System erfordert aus unserer Sicht eine Neuordnung", sagt Foglar – denn besonders in Zeiten des Bevölkerungswachstums brauche es zweckorientiert neuen Wohnraum zu leistbaren Preisen. "Und wenn diese Zweckbindung vielleicht nicht mehr die ideale Form ist, sollte man eine andere suchen", sagt er. Neue Vorschläge seien aber schwierig, da die Wohnbauförderung in das System des Finanzausgleich eingebettet ist. Das bedeute, "dass der ganze Finanzausgleich einer Reform bedarf". (zof, 27.7.2015)