VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Pressekonferenz des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Entscheidung zum Hypo-Sanierungsgesetz.

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Nachdem das Hypo-Gesetzt durch den Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, steigt das Haftungsrisiko des Landes Kärnten.

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Mit der Aufhebung des vor einem Jahr gesetzlich durchgeführten Total-Schuldenschnitts der Hypo Alpe Adria auf Nachranganleihen sowie Gesellschafterdarlehen der BayernLB hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Regierung und Heta einen schweren Schlag versetzt. Der Verschneider wirkt sich unmittelbar in der Bilanz der Hypo-Nachfolgerin Heta Asset Resolution aus, verschlechtert die Lage für Kärnten und droht neue Budgetlöcher aufzureißen.

Doch der Reihe nach: Das unter Federführung von Ex-ÖVP-Chef und -Finanzminister Michael Spindelegger in enger Zusammenarbeit mit Justizminister Wolfgang Brandstetter ausgearbeitete Gesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International (HaaSanG) passierte im Juni des Vorjahres den Ministerrat und betraf Gläubiger mit Nachranganleihen sowie die BayernLB. Erstere mit Forderungen von 800 Millionen Euro sollten einen Totalverlust erleiden; die Münchner wurden ebenfalls um 800 Millionen Euro an Gesellschafterdarlehen erleichtert, weitere 1,5 Milliarden gestundet. Und: Auch die Kärntner Haftungen wurden für nichtig erklärt.

Kärntens Risiko steigt

Mit der kompletten Aufhebung des HaaSanG steht nicht nur die Heta vor einem neuerlichen Scherbenhaufen. Für Kärnten erhöht sich der drohende Ausfall um den Part der Nachrangforderungen. Aussagen, wonach der Richterspruch keine Folgen hätte, weil die Schulden wegen des mittlerweile erlassenen Moratoriums nicht bedient werden, relativieren sich dadurch. Der von der Finanzmarktaufsicht verhängte Zahlungsstopp lässt die Haftungen nämlich unberührt.

Die Heta wiederum hat die nachrangigen Anleihen bereits in der Bilanz 2014 erfolgswirksam ausgekehrt. Soll heißen: Die Abbaueinheit hat die 800 Millionen Euro Nachrangkapital ausgebucht und um diesen Betrag den Verlust reduziert. Das ist insofern bemerkenswert, als die auf uneinbringlichen Krediten sitzende Bank nach einer Neubewertung dieser Forderungen ohnehin einen gigantischen Verlust von 7,9 Milliarden Euro geschrieben hat.

Dieser Betrag erweist sich nun auch noch als zu niedrig – das Minus hätte eigentlich 8,7 Milliarden Euro betragen. Die Differenz wird nun voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 eingebucht, womit sich die rote Spur durch die Heta-Bilanzen prolongieren wird.

Vergleich mit BayernLB

Weniger weitreichend dürften die Auswirkungen sein, die die BayernLB betreffen. Hier wurde Anfang des Monats eine Grundsatzeinigung über einen Vergleich erzielt. Zudem wurde für das vom HaaSanG erfasste Gesellschafterdarlehen der Münchner schon eine Rückstellung im Volumen von 900 Millionen Euro gebildet. Wegen der Vorsorge wird es aus diesem Titel im laufenden Jahr wohl zu keinem neuerlichen Verlust kommen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Kosten für die Vergleichszahlung von 1,23 Milliarden auswirken werden.

Dass das ganze Schlamassel tatsächlich keine weiteren Rückkoppelungen auf den Steuerzahler haben wird, wie Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) behauptet, wird jetzt wieder infrage gestellt. Die Grünen verweisen darauf, dass der Verlust der Heta schon 2014 mehr als doppelt so hoch war wie der dafür im Budget verbuchte Abgang. "Ist damit zu rechnen, dass das Maastricht-Defizit 2014 in Relation zum BIP die Drei-Prozent-Marke überschreiten wird?", fragt Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann den Minister nun in einer parlamentarischen Anfrage.

Dazu wird die missliche Lage bei den Ex-Töchtern in Südosteuropa und Italien thematisiert, die den Steuerzahler noch viel Geld kosten könnte. Rossmann verlangt daher eine Gesamtbetrachtung aller bisherigen und künftigen Budgetbelastungen von "Heta und ihrem Umfeld". (Andreas Schnauder, 28.7.2015)