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Die Asiatische Buschmücke gilt als Überträger von Krankheiten wie dem West-Nil-Fieber. Das Insekt wird zunehmend auch in Österreich und Süddeutschland heimisch.

Foto: EPA / James Gathany / Centers for Disease Control

Wien – Laborbestätigte Erkrankungs- und Todesfälle am sogenannten West-Nil-Fieber werden künftig meldepflichtig. Dies soll eine von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) in Begutachtung geschickte Verordnung sicherstellen. Demnach müssen Labors bestätigte Fälle in Zukunft automatisch an die Bezirksverwaltungsbehörden melden. Die Verordnung soll noch im Sommer in Kraft treten.

Das West-Nil-Fieber wird vom West-Nil-Virus (WNV) ausgelöst und über Stechmücken übertragen. Infiziert werden können Menschen sowie verschiedene Vogelarten und Säugetiere. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist äußerst selten.

80 Prozent der infizierten Menschen zeigen keine Krankheitszeichen, sind jedoch Träger des Virus. Bei 20 Prozent der WNV-Infektionen ist ein symptomatischer Verlauf zu beobachten, meist in Form eines grippalen Infekts. Weniger als ein Prozent der Ansteckungen laufen unter Beteiligung des zentralen Nervensystems ab, dann können Meningitis, Enzephalitis oder Lähmungen auftreten. Die Letalität bei Patienten mit einem solchen neuroinvasivem Krankheitsbild liegt zwischen vier und 14 Prozent, bei über 70-Jährigen kann sie 15 bis 29 Prozent betragen.

Einschlägige Stechmücken auch in Österreich

Derzeit gibt es keine kausale Therapie bei einer WNV-Infektion. Bei schweren Verläufen ist meist eine stationäre Behandlung im Krankenhaus mit Infusionen, Beatmungsunterstützung und Pflege erforderlich.

In Österreich wurde im Jahr 2014 ein humaner WNV-Fall verzeichnet, Virusnachweise aus Blutproben gab es aber auch schon vorher. Bereits 2012 wurden in Österreich Stechmückenarten entdeckt, die das WNV übertragen. Experten gehen davon aus, dass es in den kommenden Jahren vermehrt zu WNV-Infektionen kommen könnte.

EU-weit wurden 2014 während der WNV-Saison 74 humane Fälle, fast die Hälfte davon in Nachbarländern Österreichs, gemeldet. In Europa außerhalb des EU-Raums wurden insgesamt 136 Erkrankungen erfasst. In den Jahren zuvor verzeichnete man EU-weit jährlich mehr als 200 humane Fälle. Italien und Ungarn gelten derzeit als Endemiegebiete.

Übertragung durch Bluttransfusionen

Da eine Übertragung des Virus auch durch Blutprodukte möglich ist, entschloss sich das Gesundheitsministerium zur Einführung einer Meldepflicht, um Entscheidungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen (Rückstellung von Blutspendern aus von WNV betroffenen Gebieten oder Einführung eines Screenings aller Blutspenden per Polymerase-Kettenreaktion/PCR) treffen zu können. (APA, 29.7.2015)