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Schon seit Jahren wird für die Freilassung Jonathan Pollards demonstriert.

Foto: APA / EPA JIM HOLLANDER

Oft war sein Name als Pokerchip in Verhandlungen zwischen den USA und Israel im Gespräch. Nun soll Jonathan Pollard, der Israel tausende Geheimdokumente aus den USA übergeben haben soll, freigelassen werden – über 30 Jahre nachdem einer der größten Fälle von "Spionage unter Freunden" aus einer Zeit vor Edward Snowden erstmals bekannt wurde. Und nun bemühen sich beide Seiten, die bedingte Enthaftung Ende November als Resultat des normalen Fristenlaufes zu beschreiben.

Dabei hätte vor allem Israels Premier Benjamin Netanjahu eigentlich Grund dazu, die Freilassung als Erfolg zu verkaufen. Für ihn ist die Forderung danach seit Jahren Teil seines Programms. Eine von ihm geführte Regierung hat 1998 erstmals zugegeben, dass Pollard in den 1980er-Jahren im Auftrag Israels bei seinem Arbeitgeber, der US-Marine, spioniert hatte. Er hat die Freilassung mehrfach als Gegenstand der Verhandlungen mit den Palästinensern ins Spiel gebracht und 2002 – als Oppositionspolitiker – Pollard im Butner-Gefängnis in North Carolina besucht. Und er hat dazu beigetragen, dass Pollard in der Formulierung US-amerikanischer Medien für manche "den Status eines Märtyrers" genießt.

Geheimdienstler in den USA verweisen hingegen darauf, dass der 1954 im texanischen Galveston Geborene auch mit anderen Staaten – Südafrika und Pakistan – in Kontakt gestanden sein soll.

In Erinnerung ist aber vor allem der für Israel gedachte, 32 Kilo schwere Koffer mit US-Geheimdiensterkenntnissen zu Rüstungsprogrammen in Nahost, den ein Nachbar der Polizei übergab, als Pollard 1985 wegen Spionageverdachts befragt wurde. Seine damalige Frau Anne hatte ihn kurz zuvor gebeten, den Koffer aufzubewahren. Wenig später versuchte das Paar in Israels Botschaft in Washington Asyl zu bekommen – und wurde abgewiesen.

Im Prozess 1987 bekannte sich Pollard nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft schuldig. Diese hatte angeboten, in diesem Fall statt lebenslang nur "eine beträchtliche Zahl an Jahren" zu fordern – was der zuständige Richter später aber ignorierte.

Die US-Regierung betont nun, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Freilassung und dem Iran-Deal gebe, und verweist auf die strengen Enthaftungsbedingungen. Eine Ausreise des gesundheitlich Angeschlagenen nach Israel, das ihn 1996 zum Staatsbürger machte, soll vorerst etwa nicht möglich sein. (Manuel Escher, 29.7.2015)