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Elektrische Zigaretten können nun weiterhin frei verkauft werden.

Foto: dpa / Marcus Brandt

Wien – Jetzt also doch nicht. Das ab Oktober geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Tabaktrafiken wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für verfassungswidrig erklärt. E-Zigaretten werden damit weiter außerhalb von Trafiken erhältlich sein.

Im Zuge einer Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes war im Dezember 2014 beschlossen worden, dass E-Zigaretten und die dazugehörigen Flüssigkeiten – egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht – künftig unter das Tabakmonopol fallen sollen. "Aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes sowie zur Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten" werde den Trafiken der Verkauf der E-Zigaretten und der Liquids vorbehalten, hieß es wortwörtlich in der Erläuterung zum Gesetz.

Keine höhere Gefahr

Laut Verfassungsgerichtshof ist jedoch nicht erkennbar, inwieweit der Verkauf von verwandten Erzeugnissen durch Trafikanten eine höhere Gefahr für den Gesundheits- und Jugendschutz darstellt als der Verkauf durch Fachhändler.

Dass die Monopolisierung der E-Zigarette als Sicherung von Einkommen sozial bedürftiger Menschen herhalten soll, ist laut dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs genauso wenig nachvollziehbar. Mittlerweile werden nämlich rund 50 Prozent der Fachgeschäfte und 80 Prozent der Trafiken nicht mehr von Personen geführt, welche die Voraussetzungen der sozialen Bedürftigkeit erfüllen.

Fachhandel erfreut

Das Urteil ist eine große Erleichterung für die spezialisierten Fachgeschäfte der E-Zigarette in Österreich. Thomas Baburek, Obmann des Vereins der Fachhändler zur Förderung der elektrischen Dampfgeräte, betonte, dass es auch um Arbeitsplätze gegangen sei. Franz Seba, Gründer und Eigentümer von nikoBlue, nach eigenen Angaben E-Zigaretten-Marktführer, hatte den Verfassungsjuristen Heinz Mayer engagiert. Laut Seba ist das VfGH-Urteil auch ein Erfolg gegen die mächtigen Lobbyingversuche von Tabakgroßunternehmen.

Trafikanten enttäuscht

Für die Trafikanten ist das Urteil hingegen "nicht nachvollziehbar", sagte Branchensprecher Josef Prirschl. Dass nikotinhaltige Produkte, die laut Tabakprodukterichtlinie Hinweise auf ihr Suchtpotenzial und ihre Toxizität enthalten müssen, unkontrolliert verkauft werden dürfen, ist für Prirschl unverständlich. Das Geschäft mit der E-Tschick ist für die Trafikanten von großer Bedeutung, denn der Zigarettenverkauf ist rückläufig.

Weihrauch bleibt erlaubt

Aufatmen kann die römisch-katholische Kirche. Sie hat nun vom Gesundheitsministerium bestätigt bekommen, dass das Verbrennen von Weihrauch nicht unter das Tabakgesetz falle und deshalb Qualmen in Kirchen weiterhin erlaubt bleibe. Die Neos hatten die Frage in den Raum gestellt. Allerdings hält das Ministerium fest, dass beim Weihrauchverbrennen krebserregende Substanzen entstehen könnten. (APA/stda, 3.8.2015)