Wien – Nach der Abberufung der Meinl-Bank-Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) arbeiten die Anwälte des Geldhauses an einem Einspruch gegen den behördlichen Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG), hieß es am Montag zur APA. Aufsichtsratschef Julius Meinl und seine Kollegen müssen laut FMA-Bescheid binnen drei Monaten neue Geschäftsleiter finden.

Gericht hat sechs Monate Zeit

Eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat nicht automatisch aufschiebende Wirkung – es sei denn, die Meinl Bank beantragt gleichzeitig einen Aufschub. Über dessen Zulässigkeit müsste das BVwG dann vorab entscheiden. Die Chance, dass Aufschub gewährt wird, ist Insidern zufolge nicht sehr groß. Für die Beurteilung der Beschwerde hat das Gericht sechs Monate Zeit.

Die Finanzmarktaufsicht wirft den beiden Meinl-Bank-Vorständen grobe Verfehlungen vor; in dem Bescheid ist unter anderem von "bilanziellem Blindflug" und einem "ungeeigneten Persönlichkeitsbild" der Banker die Rede. (APA, 10.8.2015)