Vor Schnappschüssen in Sterne-Restaurants sollte sicherheitshalber nachgefragt werden.

Foto: Florian Payer/Wein & Co.

Vorm ersten Bissen das Essen noch fotografieren und die Aufnahme in den sozialen Netzwerken mitsamt des Hashtags "foodporn" verbreiten – dies hat sich in den vergangenen Jahren vielerorts etabliert. Diese Fotos können allerdings rechtswidrig sein und hohe Strafen mit sich bringen, wie die Stiftung Warentest warnt.

Koch ist Urheber

Besonders aufwändig und einzigartig arrangierte Speisen können demnach ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Gegenüber der Zeitschrift "Finanztest" gab Anwalt Dr. Niklas Haberkamm an, dass der Urheber, also der Koch, somit entscheiden kann, ob eine Vervielfältigung stattfinden darf. In einem Sternrestaurant lohnt es sich also vor einem Foto nachzufragen. Prinzipiell kann auch der Wirt um die Ecke empfindlich auf einen Schnappschuss des Essens reagieren. Mittels Hausrecht dürfen Lokalbesitzer Fotos nämlich untersagen.

Foodporn.
@itsfoodporn

Urlaubsfotos

Zuletzt sorgte in diesem Zusammenhang eine EU-Urheberrechtsänderung für Aufsehen. In dieser war vorgesehen, die Panoramafreiheit einzuschränken. Konkret hätte dies bedeutet, dass Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde, falls die Fotos für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Unklar verblieb allerdings, ob dies bereits bei einem Upload auf Facebook oder Instagram der Fall ist. Im Endeffekt stimmte das EU-Parlament dann gegen die Änderung. (dk, 15.08.2015)