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Die Taxibranche wirft Uber illegale Geschäftspraktiken vor.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die Gerichte beschäftigt der Online-Fahrdienstanbieter Uber schon in mehreren Ländern. In Deutschland gab es zeitweise sogar einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen mit US-Wurzeln, weshalb nun auch die EU-Kommission eingeschaltet wurde. Sie soll prüfen, ob eine unzulässige Einschränkung des Geschäfts vorliegt.

Auch in Österreich mobilisieren die Taxiunternehmer seit längerem gegen den neuen Konkurrenten. Nach Ansicht der Wirtschaftskammer bräuchte Uber eine Gewerbeberechtigung für eine Taxifunkzentrale, und die Fahrer müssten Taxikonzessionen beantragen.

Selbstständige Mietwagenanbieter

Derzeit arbeitet Uber in Österreich mit selbstständigen Mietwagenanbietern zusammen. Sie können via Smartphone-App gebucht werden und müssen für die Aufträge eine Gebühr (25 Prozent des Preises) an Uber abliefern. Der zentrale Vorteil: Diese Fahrer müssen keine Taxiprüfung absolvieren, brauchen somit keine Konzession, kein Taxameter und müssen sich auch nicht an verbindliche Taxitarife halten. Dadurch kann man 20 bis 30 Prozent niedrigere Preise anbieten.

Für die Taxibranche handelt es sich also um eine durchaus wichtige Frage, ob Uber alle Auflagen in Österreich erfüllt. Rückenwind bekam man nun vom Wirtschaftsministerium, bei dem man seit Monaten fleißig lobbyiert. In einer rechtlichen Bewertung, die im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage veröffentlicht wurde, wurde mitgeteilt, der Einschätzung der Wirtschaftskammer werde "nicht entgegen getreten".

Stöger zuständig

Die Folgen der Analyse halten sich vorerst aber in Grenzen. Da Uber in Holland den Firmensitz hat, muss es keine inländische Gewerbeberechtigung für eine Funkzentrale erwerben (das ist bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen so geregelt). Da es sich dabei aber ohnehin um ein freies Gewerbe handelt, wäre das Funkgewerbe auch kein Problem.

Spannender ist also die Frage, ob die Fahrer nun einen Taxigewerbeschein brauchen. Hier reicht das Wirtschaftsministerium von Reinhold Mitterlehner (ÖVP) aber die heiße Kartoffel an das Verkehrsressort von Alois Stöger (SPÖ) weiter. Zwar wird, wie erwähnt, der Einschätzung der Kammer nicht widersprochen, für eine "endgültige rechtliche Beurteilung" sei aber das Verkehrsministerium (BMVIT) zuständig, heißt es im Wirtschaftsressort. Denn: Die Kompetenzen von Taxilenkern und allfällige Verstöße seien im sogenannten Gelegenheitsverkehrsgesetz geregelt, das unter den Vollziehungsbereich von Stöger falle.

Stöger doch nicht zuständig

Was sagt also das Verkehrsministerium? Es stimme schon, dass man für das Gelegenheitsverkehrsgesetz zuständig sei. Allerdings regle man darin lediglich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um einen Gewerbeschein zu bekommen. Man prüfe nicht inhaltlich, ob ein Mietwagenanbieter eigentlich ein Taxifahrer sei. "Diese Unterscheidung können wir gar nicht treffen", erklärt eine Sprecherin.

Vorerst hat Uber also nichts zu befürchten. Erwin Leitner, Obmann des Personenbeförderungsgewerbes in der Kammer, würde sich jedenfalls mehr Druck wie in Deutschland von der Politik wünschen. Selbst geklagt hat man freilich auch noch nicht, wie er einräumt. Das sei schließlich bei einem Kammermitglied nicht so einfach. Wenn die Probleme massiver würden, werde man aber rechtliche Schritte setzen. Angedroht wurde eine Klage auch bereits vom Taxianbieter 40100. Eingebracht wurde aber auch diese bisher nicht, wie es heißt.

Nach dem Abgang von Uber-Österreich-Chef Johannes Wesemann betreut nun der Schweizer Rasoul Jalali das Wien-Geschäft mit. Er ist der Meinung, "absolut einwandfrei" zu agieren. Zahlen zum Umsatz will er nicht bekanntgeben. Man habe aber eine "tiefe dreistellige" Zahl an Fahrern im Einsatz. Für den Standort in Wien hat sich auch bereits das Arbeitsinspektorat interessiert. Bei einem ersten Besuch gab es Beanstandungen, wie es im Sozialministerium heißt. Geprüft wurden aber ohnehin nur einige wenige Büroangestellte, die Fahrer sind schließlich nicht bei Uber angestellt.

Bei einer Nachkontrolle konnte dann aber niemand mehr am Firmensitz angetroffen werden. "Die Recherchen laufen", so ein Sprecher des Ressorts. Jalali versteht das nicht. Das Büro befinde sich nach wie vor an derselben Adresse, aber natürlich sei man "nicht Tag und Nacht im Büro". (Günther Oswald, 19.8.2015)