Früher hielten Fernseher ewig. Das hat sich geändert, meinen viele Konsumenten.

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Der Flachbildfernseher bleibt dunkel, die Waschmaschine pumpt nicht mehr ab, der Drucker druckt nicht mehr. Geräte, die vorzeitig ihren Dienst aufgeben, kennt jeder. Früher hieß es: Wer billig kauft, kauft teuer. Doch diese einfache Rechnung gilt nicht mehr. Herstellern wird vorgeworfen, ihre Produkte mit Absicht altern oder gar kaputtgehen zu lassen, indem sie Sollbruchstellen einbauen. Geplante Obsoleszenz ist der Begriff, der seit ein paar Jahren für Aufruhr sorgt.

Zwei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe

Mittlerweile ist auch die Politik ist auf das Thema aufmerksam geworden. In Frankreich ist der Einbau von derartigen Schwachstellen künftig strafbar und wird als Betrug geahndet. Als Strafe drohen zwei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe. Die Geldstrafe kann sogar noch höher ausfallen, bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Schwierige Beweislage

Allerdings müssen Kläger beweisen, dass die Lebensdauer eines Produktes bewusst verkürzt wurde. Kein leichtes Unterfangen. So muss etwa die Frage beantwortet werden, wie lange ein Gerät überhaupt funktionieren muss. Das wissen auch die französischen Gründen, die das Gesetz auf den Weg gebracht haben. Sie hoffen, dass das Gesetz so Druck auf Händler und Hersteller ausübt – und so Produkte mit längerer Lebensdauer hergestellt werden. (red, 19.8. 2015)