Wien – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Rahmen des Auftragsvorprüfungsverfahren zur ORF-Radiothek Rechtsmittel ergriffen. Hintergrund: Die Medienbehörde KommAustria hat den ORF-Plänen für eine Radiothek grünes Licht gegeben. Die Wettbewerbsbehörde ist mit der rechtlichen Beurteilung im Bescheid der KommAustria aber nicht einverstanden, wie es am Freitag auf der BWB-Homepage hieß.

Die Wettbewerbsbehörde habe nämlich "negative Auswirkungen des neuen Angebots auf die Wettbewerbssituation im Bereich der Hörer- bzw. Nutzermärkte für Hörfunk und Hörfunk-Online-Angebote sowie im Bereich der Online-Werbemärkte festgestellt". Dies habe die KommAustria in ihrer Entscheidung aber für "nicht relevant erachtet und die vorgebrachten Wettbewerbsbedenken nicht gewürdigt".

Wesentliche Neuerungen

Die BWB vertritt die Auffassung, dass das Livestream-Angebot des ORF durch eine Radiothek wesentliche Neuerungen erfährt. Außerdem werde es als "methodisch falsch" angesehen, wenn ein wirklich neues Angebot wie die Radiothek auch Livestreams anbietet, diese Markttätigkeit gänzlich aus der Untersuchung der Auftragsvorprüfung auszuklammern. Wesentliche Wettbewerbsbeziehungen blieben so unberücksichtigt.

"Die Auftragsvorprüfung wird dadurch unvollständig und inhaltlich unrichtig. Auch einschlägiges EU-Recht (EK-Rundfunkmitteilung) fordert die Prüfung sämtlicher Auswirkungen des neuen Vorhabens", so die BWB. Da es sich bei den dargestellten Rechtsfragen um wesentliche Fragen zur Sicherstellung des Wettbewerbs handelt, habe man Rechtsmittel erhoben. Die BWB werde noch im September den Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sowie den ORF zu Gesprächen hinsichtlich einer "einvernehmlichen Lösung" einladen, hieß es weiter.

Der vom ORF rund um den Jahreswechsel angepeilte Start der Radiothek könnte sich durch das Vorgehen der Behörde nun verzögern. (APA, 21.8.2015)