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Strafen für Schleuser werden verschärft.

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Wien – Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigte Verschärfung der Schlepper-Strafbestimmung soll gemeinsam mit der Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht als Initiativantrag vom Nationalrat beschlossen werden. In Kraft treten soll sie spätestens am 1. Jänner, sagte Brandstetters Sprecherin am Sonntag.

Für die Verfassungsbestimmung zur Flüchtlingsunterbringung wurde eine Sondersitzung am 1. September ins Auge gefasst. In dieser soll auch die Schlepperregelung verschärft werden. Brandstetter möchte die Kriterien für die Höchststrafe von zehn Jahren und die U-Haft neu regeln: Schlepper sollen nicht erst in U-Haft genommen werden können, wenn gewerbsmäßig zehn Personen unter Gefährdung ihres Lebens ins Land gebracht wurden. Die SPÖ ist damit einverstanden, betonte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer laut Tageszeitung "Österreich".

Neue Praxis der Schlepper

Die Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Schleppern sei in Österreich an sich sehr gut. Angesichts einer neuen Praxis der Schlepper müsse man aber ein Detail ändern, sagte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zur APA: Für die Höchststrafe von fünf Jahren und damit die Verhängung von U-Haft soll der Erschwerungsgrund der "größeren Anzahl von Fremden" angepasst werden.

Darunter wird nämlich eine Gruppe von mehr als zehn Geschleppten verstanden. Zuletzt hätten aber die Fälle zugenommen, in denen sich Tatverdächtige explizit darauf berufen, nur knapp weniger als zehn Personen mitgeführt zu haben. Brandstetter will nun die Mindestgrenze für die höhere Strafdrohung von zehn auf weniger Personen absenken – wie weit wird noch überlegt, das Ministerium arbeitet am Entwurf.

Auf Schlepperei stehen laut Fremdenpolizeigesetz zwei Jahre Haft, im Wiederholungsfall drei Jahre – und bis zu fünf Jahre, wenn erschwerende Umstände vorliegen. Dazu zählen die "größere Anzahl von Fremden", Gewerbsmäßigkeit oder Herbeiführung qualvoller Zustände für Geschleppte. Ist die Strafdrohung fünf Jahre, kann der Schlepper in U-Haft genommen werden.

Brandstetter unterstrich, dass sich "die Justiz ihrer wichtigen Aufgabe" in der Bekämpfung des Schlepperunwesens "absolut bewusst" sei. Man habe auch schon andere Maßnahmen getroffen, um eine konzentrierte Verfolgung zu ermöglichen: Die Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei wurde noch mehr intensiviert, Staatsanwälte mit besonderen Erfahrungen und Wissen auf diesem Gebiet wurden als Kontaktpersonen eingesetzt. (APA, red, 24.8.2015)