Wien – Weil sie einem verdeckten Ermittler der Polizei Falschgeld im Nominalwert von knapp 293.000 Euro zu verkaufen versucht hatten, sind am Dienstag sechs Angeklagte im Wiener Landesgericht zu empfindlichen, durchwegs unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein 37-jähriger Burgenländer erhielt drei Jahre, ein ungarisches Ehepaar, 43 bzw. 39 Jahre alt, jeweils zwei Jahre.

Zwei weitere Familienmitglieder des Paars fassten jeweils 20 Monate aus, der Jüngste – ein 22-jähriger, mehrfach vorbestrafter junger Mann – zweieinhalb Jahre. "Falschgeld ist im Kommen. Es muss gezeigt werden, dass dieses Delikt in diesem Land nicht toleriert wird", bemerkte Richterin Claudia Zöllner in der Urteilsbegründung. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Burgenländer meldete Berufung gegen die Strafhöhe an, die fünf Ungarn erbaten Bedenkzeit. (APA, 1.9.2015)