Klagenfurt – Zwei Drittel der Schüler ab der zehnten Schulstufe arbeiten neben dem Unterricht oder in den Ferien regelmäßig, um Geld zu verdienen. Das ergab eine Studie des Instituts für Berufsbildungsforschung (ÖIBF) im Auftrag der Arbeiterkammern Kärnten, Tirol und Steiermark, die am Donnerstag in Klagenfurt präsentiert wurde.

2.474 Schülerinnen und Schüler wurden befragt, so Studienautor Norbert Lachmayr: "Interessant ist dabei, dass die Resultate in den drei Bundesländern sehr homogen sind, es gibt nur ganz geringe Verschiebungen." Ein Drittel der Schüler geht demnach keiner beruflichen Tätigkeit nach, 49 Prozent arbeiten nur in den Ferien, 13 Prozent sowohl als auch, und fünf Prozent arbeiten nur während des Schuljahrs.

Geldverdienen ist Hauptmotivation

Motiv ist vor allem das Geldverdienen, an zweiter Stelle werden Interesse beziehungsweise Spaß als Grund genannt. Besonders in den Ferien ist das Sammeln praktischer Berufserfahrung ebenso bedeutend, gefolgt davon, Kontakte für künftige berufliche Tätigkeiten herzustellen. Kaum eine Rolle spielt die Notwendigkeit, die Familie finanziell zu unterstützen oder im elterlichen Betrieb auszuhelfen.

Im Sommer sind die typischen Ferialjobs Büro, Gastronomie, Verkauf und einfache Hilfstätigkeiten, aber auch das Babysitten. Während des Schuljahrs kommt noch das Nachhilfegeben hinzu.

AK will verstärkt beraten

Der Durchschnittsverdienst in den Ferien beträgt der Studie zufolge acht Euro pro Stunde, unter dem Jahr sind es neun Euro. Die Arbeiterkammer Kärnten hat das Projekt AK Young ins Leben gerufen, das auf die Bedürfnisse der Jungen abgestimmt ist. "Das ist so erfolgreich, dass es die AK in Niederösterreich bereits übernommen hat", sagt Kärntens Arbeiterkammerpräsident Günther Goach.

AK-Bildungsexperte Helmut Krainer kündigte an, man werde im Herbst verstärkt in die Schulen gehen, um die Jugendlichen zu informieren. Laut Krainer interessieren sie sich in erster Linie für Bezahlung, Überstunden und die Frage, welche Tätigkeiten im Berufsfeld verlangt werden können und dürfen. (APA, red, 3.9.2015)