Wien – Der Frauenanteil in der Justiz liegt bereits über 50 Prozent. Das zeigen aktuelle Zahlen, die Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage des grünen Abgeordneten Albert Steinhauser veröffentlicht hat.

Bei den Staatsanwaltschaften liegt der Anteil weiblicher Mitarbeiter insgesamt bei 53,85 Prozent. Die "einfachen" Staatsanwaltsposten (inklusive Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) sind sogar schon zu fast zwei Dritteln mit Frauen besetzt.

Drei Chefinnen bei Oberstaatsanwaltschaften

Bei den leitenden Funktionen dominieren aber weiterhin die Männer, wobei es auch hier bereits Ausnahmen gibt. So werden drei von vier Oberstaatsanwaltschaften von Frauen geleitet. Am größten ist der Nachholbedarf noch in der Generalprokuratur: Nur drei von zwölf Generalanwälten sind weiblich.

65 Prozent Frauenanteil bei Bezirksgerichten

Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Gerichtsbarkeit. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei 55,62 Prozent, bei den Bezirksgerichten sind es sogar 65 Prozent. Bei den Spitzenjobs gibt es aber ebenfalls einen Männerüberhang.

Keine Präsidentin eines Oberlandesgerichts

An den Oberlandesgerichten ist der Unterschied nicht sehr groß (45 zu 55 Prozent), die vier Präsidenten der Oberlandesgerichte sind aber allesamt männlich, bei den Vizepräsidenten steht es drei zu eins für die Männer.

Für Steinhauser zeigen die Zahlen, dass die Justiz "kein exklusiver Männerklub" mehr ist. Aufgrund des Senioritätsprinzips seien aber an der Spitze noch mehr Männer als Frauen vertreten. In den kommenden Jahren müsste sich das jedoch ändern. Man werde daher genau beobachten, ob dieser "Nachzieheffekt" auch tatsächlich stattfinde. (Günther Oswald, Michael Bauer, 4.9.2015)