Budapest/Wien – Kurzfristig hat die ungarische Polizei am Freitag vier Wiener festgenommen, die mit drei Autos Flüchtlinge aus Budapest nach Österreich bringen wollten. Nach Intervention des Außenministeriums und der Botschaft wurden sie am Nachmittag wieder freigelassen.

Tatsächlich hätte ihnen bis 20 Jahre Haft drohen können, wenn die ungarischen Behörden überzeugt gewesen wären, dass die Betroffenen mehrere Menschen über die Grenze schmuggeln wollten. Selbst wenn man eine einzelne Person, die keinen legalen Aufenthaltstitel hat, kostenlos in das oder aus dem Land befördert, kann man bis zu drei Jahren in eine Zelle wandern.

Konvoi am Sonntag

Das hätte auch den Teilnehmern an jenem Konvoi blühen können, der am Sonntag nach Budapest fahren und Flüchtlinge nach Österreich bringen wollte. Mehr als 2000 Menschen hatten sich zu der Aktion angemeldet. Freitagnachmittag gab eine der Organisatorinnen allerdings bekannt, sie könne einen Transport nicht verantworten, man soll nur aus Solidarität fahren.

In Österreich ist die rechtliche Lage anders. Haft droht nur, wenn man einen Fremden in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Nachbarstaat Österreichs gegen Entgelt befördert. Beförderungsunternehmen müssen sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass die Gäste gültige Aufenthalts- oder Einreisepapiere haben.

Doch auch wenn man Flüchtlinge kostenlos mitnimmt, begeht man eine Verwaltungsübertretung, die mit 1000 bis 2000 Euro geahndet werden kann. Nimmt man einen Autostopper mit, ist man im Verwaltungsrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – von der Beweislastumkehr betroffen. Man muss dem Polizisten beweisen, dass man nicht wusste, dass der Gast keine gültigen Papiere hatte. Andererseits: Als Privatperson hat man kein Recht, Dokumente zu verlangen. (moe, 4.9.2015)