Wien – Die Integration von Flüchtlingen in den heimischen Arbeitsmarkt betrifft vor allem Wien: Mehr als 12.000 der bundesweit knapp 18.000 Ende August beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrierten Flüchtlinge mit positivem Asylbescheid entfallen auf die Bundeshauptstadt. In Wien startete daher das AMS Ende August das Pilotprojekt "Kompetenzcheck zur beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen".

Der Verlauf sei bisher positiv, erklärte AMS-Sprecherin Beate Sprenger. "Angenommen wird es gut, die Teilnehmer sind sehr motiviert." Ziel des Kompetenzchecks sei die rasche Klärung der Qualifikationen und Fähigkeiten von Flüchtlingen. Dadurch soll die Anerkennung bereits erlernter beruflicher Kompetenzen schneller erfolgen bzw. der Schulungsbedarf definiert werden, um eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Zusätzlich werde über die Jobsuche sowie über Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in Österreich informiert. Sechs Projekte für insgesamt rund 1.000 Teilnehmer wurden in den vergangenen zwei Wochen gestartet – auf Arabisch, Farsi (Persisch), Russisch und Französisch. Daneben lernen die Flüchtlinge in Kursen des AMS Deutsch. Eine Fortsetzung ist bis Dezember geplant.

Hoher Bedarf an Fachkräften

Arbeitsplätze sind jedenfalls vorhanden. Österreichweit bestehe etwa ein hoher Bedarf an Fachkräften in der Metallverarbeitung: Schweißer, Dreher oder Fräser fehlen am Arbeitsmarkt, so AMS-Sprecherin Sprenger. Auch in den Tourismusregionen im Westen vertrage der Arbeitsmarkt durchaus Zustrom: In Tirol, Salzburg und Vorarlberg tun sich beispielsweise viele Gastronomiebetriebe schwer, ausreichend Personal zu finden.

Eine Öffnung des Arbeitsmarktes oder zumindest ein erleichterter Zugang für Asylwerber komme weiterhin nicht infrage, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. Man unterstütze eine europäische Lösung.

Derzeit dürfen Asylwerber in kommunalen und gemeinnützigen Projekten mitarbeiten. Nach drei Monaten ohne einen positiven Asylbescheid besteht ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylwerber dürfen dann als Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft oder im Tourismus arbeiten, sofern sich ein Arbeitgeber findet, der einen Beschäftigungsantrag stellt. Allerdings ist diese Form der Erwerbstätigkeit auf sechs Monate beschränkt. (APA, 8.9.2015)