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Papst Franziskus vereinfachte das Ehenichtigkeitsverfahren der katholischen Kirche.

Foto: APA/EPA/OSSERVATORE ROMANO

Vatikanstadt – Ehenichtigkeitsverfahren in der Kirche werden einfacher und schneller: Mit zwei Erlassen, die am Dienstag im Vatikan vorgestellt wurden, hat Papst Franziskus die Verfahren geändert, mit denen innerkirchlich über die Gültigkeit einer Ehe befunden wird.

Der Vatikan stellte zwei Rechtsdokumente vor, eines für die römisch-katholische Kirche, das andere für die mit Rom unierten Ostkirchen, berichtete Radio Vatikan. "Das Ehenichtigkeitsverfahren war seit der Reform von Benedikt XIV. vor drei Jahrhunderten unverändert geblieben", betonte Bischof Pio Vito Pinto, Dekan des vatikanischen Ehegerichts, der Römischen Rota.

Zur Eheannullierung wird es in Zukunft nur noch eine einzige statt bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheidet. Die Kirche kennt keine Scheidung, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zustande gekommen ist. Darüber hat nun ein Richter in einer Instanz zu entscheiden, nicht mehr ein Ehegericht in vorgeschriebenen zwei Instanzen.

Verfahren "klarer und einfacher"

Außerdem verfügte der Papst, dass der Ortsbischof selbst dieses Amt auszuüben hat, zumindest darf er es nicht vollständig delegieren. Es gehe nicht darum, die Ehenichtigkeit selbst zu fördern, verlautete es im Vatikan. Lediglich die Verfahren sollten klarer und einfacher werden.

Im Fall eines Konfliktes nach der Entscheidung der ersten Instanz bleiben eine zweite Instanz beim zuständigen Erzbistum und schließlich die dritte Instanz bei der Rota Romana im Vatikan erhalten. Während aber bisher immer auch eine zweite Instanz entscheiden musste und im Fall zweier unterschiedlicher Urteile die dritte Instanz involviert war, ist nun eine Instanz ausreichend, sofern mit deren Urteil beide Betroffenen einverstanden sind. Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres, in Kraft.

Beratung durch Experten

Der Papst habe persönlich die Arbeiten der Kommission verfolgt, die an der Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens gearbeitet hat. "Er wollte über die Arbeiten ständig informiert werden", sagte Bischof Pinto. Der Papst habe sich auch von vier Experten beraten lassen.

In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne besteht. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht. Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vorneherein einen Kinderwunsch ausschließt, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist. (APA, 8.9.2015)