Wien – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Handelsgericht Wien in erster Instanz eine Verbandsklage gegen die deutsche TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte der VKI am Mittwoch mit. Unterdessen wurden die Vergleichsverhandlungen zwischen VKI, Hypo Steiermark und dem Fondsanbieter MPC abgebrochen.

Die TVP Treuhand mit Sitz in Hamburg ist eine Tochter der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Deren Österreich-Tochter MPC Münchmeyer Petersen Austria Vertriebs GmbH (mittlerweile umbenannt in CPM Anlagen Vertriebs GmbH, in Liquidation) hat ab 2002 über Banken und Anlageberater Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien als sogenannte geschlossene Fonds vermittelt. Die Anlagen sind laut VKI als "sicher und ertragreich" und oft als "Pensionsvorsorge" beworben worden. Dennoch stehen nun einige davon unter Wasser, die Anleger sollen sogar in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Den Anlegern wurde dabei mit Inkassobüros, Klagen und Zwangsvollstreckung gedroht.

Gericht gibt Klage statt

Die Vertragsklauseln zur Rückforderung von Ausschüttungen bei MPC-Fonds sind nun vom Handelsgericht Wien für gesetzeswidrig erklärt worden. Gegenstand der Verbandsklage sei die Unterlassung der Verwendung und Berufung auf diese 14 Klauseln gewesen, das Gericht habe der Klage zur Gänze stattgegeben, erklärte der VKI in der Aussendung. So erklärte das Handelsgericht Wien laut VKI unter anderem jene Bestimmung für gesetzwidrig, derzufolge österreichische Anleger in Deutschland klagbar wären.

"Dieses Urteil wird den betroffenen Anlegern sowohl bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen als auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die TVP noch gute Dienste leisten. Das gilt besonders jetzt, da eine Mediation zwischen VKI und MPC am 8.9.2015 ohne Ergebnis beendet wurde und nun die gerichtlichen Auseinandersetzungen wieder aufleben", sagte VKI-Chefjurist Peter Kolba. Beim VKI haben sich rund 2.600 Anleger gemeldet, die sich durch MPC und seine Tochterfirmen getäuscht und geschädigt sehen.

Heftige Kritik

Kolba hat die Hypo Steiermark im Frühjahr heftig kritisiert. Sie sei unter 60 heimischen Geldhäusern die einzige Bank gewesen, die bisher nicht zu einem Vergleich bereit war. Für den nun eingetretenen Fall, dass die Vergleichsverhandlungen zwischen VKI, Hypo Steiermark und MPC scheitern, hat der Richter am Handelsgericht Wien für Ende Oktober bereits zwei Verhandlungstermine ausgeschrieben. An diesen beiden Tagen will er erste Hypo-Kunden und -Berater einvernehmen.

Insgesamt sind wegen der MPC-Fonds in Österreich derzeit zwei Sammelklagen des VKI sowie eine Reihe von Musterprozessen anhängig. In Deutschland läuft zudem ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Weiters wurde bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Letztere habe den Akt inzwischen an die Staatsanwaltschaft in Hamburg weitergeleitet, so der VKI. (APA, 9.9.2015)