Der Körndlkrieg ist nach mehreren Jahren und Instanzen entschieden.

Foto: Backaldrin

Asten/Wien – Die Firma Backaldrin in Asten hat den Markenstreit um ihre Erfindung "Kornspitz" verloren. Der Oberste Gerichtshof hat laut Berichten der "Oberösterreichischen Nachrichten" und des "Volksblatts" vom Mittwoch endgültig entschieden, dass der Name eine Gattungsbezeichnung für Gebäck ist.

Das heißt, dass Backaldrin gegenüber Konsumenten keine Markenrechte auf "Kornspitz" mehr genießt. Alle Backbetriebe könnten künftig im Verkauf diese Bezeichnung verwenden. Anders ist es im geschäftlichen Verkehr von Backaldrin mit Kunden: Gegenüber Abnehmern seiner Backmischungen kann das Unternehmen weiterhin auf den Namen pochen.

"Unangenehmes Urteil"

Backaldrin bezeichnet den Entscheid als unangenehmes Urteil vor allem für die Konsumenten, die sich nun nicht mehr darauf verlassen könnten, dass sie unter dem Namen "Kornspitz" auch die entsprechende Qualität bekämen. Durch Nachahmer könne es zu einem "Preisgemetzel" kommen. Das Urteil gelte aber nur für Österreich. In allen anderen Ländern, in denen bisher schon Markenschutz bestanden habe, bleibe dieser aufrecht.

Der Rechtsstreit zieht sich schon seit 2011. Damals hatte ein Mitbewerber die Löschung der Marke beantragt. Der Oberste Patent- und Markensenat entschied seinerzeit dafür. Dagegen berief das Unternehmen in allen nur möglichen Instanzen, auch der Europäische Gerichtshof wurde um Entscheidungshilfe angerufen. Nunmehr wies der Oberste Gerichtshof eine außerordentliche Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien ab, das gegen Backaldrin entschieden hatte.

Der 1984 auf der Welser Bäckermesse vorgestellte Kornspitz ist eines von 600 Produkten des weltweit über 760 Mitarbeiter zählenden Unternehmens der Familie Augendopler. Pro Tag werden vier bis fünf Millionen Stück davon verzehrt. Er trage rund zehn Prozent zum Konzernumsatz bei, heißt es. Dieser betrug zuletzt rund 156 Millionen Euro. (APA, 9.9.2015)