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Zum Nichtstun verdammt: Asylwerber im Lager Traiskirchen.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Der Wunsch von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach einem Arbeitsrecht von Asylwerbern ab dem ersten Tag des Asylverfahrens würde auch für Österreich eine Änderung bedeuten. Derzeit dürfen Asylwerber nur sehr eingeschränkt arbeiten – nach drei Monaten sind Saisonbeschäftigungen im Tourismus oder der Landwirtschaft möglich. Jugendliche Asylwerber können eine Bewilligung für einen Lehrberuf mit nachgewiesenem Lehrlingsmangel erhalten.

Allzu viele profitieren davon allerdings nicht. Die Zahl der Saisonbewilligungen für Asylwerber ist in den vergangenen Jahren sogar kontinuierlich gesunken – von 717 im Jahr 2010 auf 269 im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2015 gab es 176 Bewilligungen. Die Gesamtzahlen über fünf Jahre zeigt diese Grafik:

Erklärt wird der Rückgang im Sozialministerium unter anderem mit der generellen Reduktion der Saisonier-Kontingente – vor allem nach der Arbeitsmarktöffnung für osteuropäische EU-Länder. Auch sei das Interesse der Arbeitgeber nicht sehr groß, Asylwerber zu beschäftigen, von denen sie nicht sicher wissen, ob sie die ganze Saison bleiben dürfen. Die Lehrlingsbewilligungen sind hingegen gestiegen – auf 95 im Vorjahr.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat die aktuelle Rechtslage zuletzt wiederholt verteidigt. Nun schließt er eine Lockerung aber nicht mehr aus. Er stehe dem Juncker-Vorstoß "offen gegenüber", sagte Hundstorfer am Mittwoch im Gespräch mit dem STANDARD. Also kein kategorisches Nein mehr? "Auf keinen Fall." Hundstorfer: "Wir werden das in unsere Debatte einfließen lassen." Auch ihm sei wichtig, "dass Asylwerber nicht zu Hause sitzen müssen".

Ein explizites Ja zu einer generellen Arbeitserlaubnis kommt allerdings auch nicht vom Sozialminister. Man werde das Thema nun beim nächsten Rat der Arbeits- und Sozialminister am 5. Oktober diskutieren.

ÖGB und WKO einig

Für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt wären auch der Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer zu haben. Die Einschränkung auf Saisonarbeit sei zu restriktiv, sagt der leitende Sekretär im ÖGB Bernhard Achitz. Man sei aber auch nicht für einen unkontrollierten Zugang ab dem ersten Tag für alle. "Eine gewisse Ordnungsfunktion wird es geben müssen." Achitz kann sich ein Ersatzkräfteverfahren vorstellen. Das heißt: Ein Asylwerber bekommt einen Job nur dann, wenn das AMS für eine konkrete Stelle keinen vorgemerkten Arbeitslosen findet.

Für ein solches Verfahren wäre auch die Wirtschaftskammer. Verwiesen wird auf einen gemeinsamen Beschluss der Sozialpartner aus dem Jahr 2011, wonach Asylwerber grundsätzlich in sämtlichen Branchen die Möglichkeit einer Beschäftigungsbewilligung erhalten sollen – aber eben unter der Voraussetzung eines Ersatzkräfteverfahrens. Dadurch sei ein Verdrängungswettbewerb ausgeschlossen, heißt es.

Die Frage ist ohnehin, ob Österreich derzeit nicht schon EU-Recht verletzt. Laut einer Unionsrichtlinie müssen Asylwerber schon derzeit nach neun Monaten einen "effektiven Zugang" zum Arbeitsmarkt haben. Ob der durch die Einschränkung auf Saisonberufe gegeben ist, müsste die EU-Kommission prüfen. (Günther Oswald, 9.9.2015)