In der seit 14 Jahren juristisch anhängigen Causa Yline rund um den Vorwurf der Untreue, des Insiderhandels und der Bilanzfälschung beim einstigen Internetstar YLine, der über eine Tochterfirma die umstrittene "New Economy"-Homepage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gestaltet hatte, war wieder einmal das Gericht am Zug.

Am Wort war der Sachverständige des Gerichts, und seine Vorwürfe waren vielfältig: Umsatzerlöse seien teilweise falsch verbucht worden, Bewertungen seien überhöht gewesen, eine Nicht-Erreichbarkeit der Planziele habe sich frühzeitig abgezeichnet, sei aber nur mangelhaft berücksichtigt werden, Bewertungen von Unternehmensanteilen seien streckenweise überhöht gewesen.

Kooperation ohne Finanzierungsvertrag

Ausgesagt hatte zuvor ein Zeuge, der damals für den US-Computerriesen IBM den Deal der IBM mit YLine geprüft hatte. IBM hatte YLine Computer für eine Marketingaktion zur Verfügung gestellt, nach kurzer Zeit tauchten aber Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Vertragspartnern auf, die schließlich in einer Insolvenz von YLine und seiner Tochterunternehmen endete. Der Zeuge verwies darauf, dass damals alle an den Internet-Hype geglaubt hatten und man bei Verträgen sehr salopp vorgegangen sei. Dies erkläre auch, warum am Anfang der Finanzierungsvertrag zwischen YLine und IBM gefehlt habe.

Der "schmäh" von Böhm und IBM

Die Computer hätten ohne diesen Vertrag aber YLine gar nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Hier sei der Hauptangeklagte, YLine-Chef Werner Böhm, sehr "lucky" gewesen, so der Zeuge. Und er ergänzte mit Blick auf Böhm: "Man könnte auch sagen, die anderen sind auf Ihren Schmäh hineingefallen." Böhm konterte: Oder er (Böhm) auf den Schmäh von IBM.

Wobei der "Schmäh" auch den weiteren Verlauf der Verhandlung im Wiener Straflandesgericht bestimmte. Als eine mitangeklagte Wirtschaftsprüferin versuchte, den Zeugen mit Fragen festzunageln, hielt Richterin Marion Hohenecker fest: "Schmähführen tun wir nicht, dazu haben wir keine Zeit."

Der Prozess wird am 14. Oktober fortgeführt, dann steht der Konter der Verteidiger zum heute präsentierten Gutachten an. (APA, 10.09.2015)