Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom muss wie geplant am 21. September in Neuseeland vor Gericht erscheinen. Das Berufungsgericht in Wellington lehnte laut einer am Montag veröffentlichten Erklärung einen Antrag des 41-Jährigen ab, den Termin zur Prüfung eines Auslieferungsantrags der USA erneut zu verschieben.

Argumente

Seine Rechtsanwälte hatten argumentiert, dass kein faires Verfahren möglich sei, da dem Unternehmer und seinen Kollegen die Mittel vorenthalten worden seien, sich US-Experten an die Seite zu holen. Diese Frage könne bei der Anhörung erörtert werden, argumentierte der Richter. Der Termin ist immer wieder verschoben worden.

Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen vonUrheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Nach einer Razzia bei dem schillernden deutschen Internetunternehmer 2012 hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Dotcom wehrt sich dagegen.

Vorgeschichte

Die Behörden in Neuseeland waren damals auf Antrag der US-Behörden mit dutzenden Beamten auf Dotcoms Anwesen bei Auckland vorgedrungen und hatten Dotcom festgenommen. Sie beschlagnahmten Luxusgüter und Vermögenswerte. Dotcom kam auf Kaution frei. (APA, 14.9.2015)