Schrems hatte eine Sammelklage gegen Facebook initiiert

Foto: Europe vs Facebook

Für Max Schrems und seinen Kampf gegen die Datensammelwut des sozialen Netzwerkes Facebook war es eine kleine Niederlage: Das Landesgericht für Zivilsachen in Wien hatte Anfang Juli eine Sammelklage abgelehnt, die Schrems gegen Facebook initiiert hatte. Die zuständige Richterin Margot Slunsky-Jost argumentierte etwa, dass der Jurist Facebook "mittlerweile auch beruflich" nutze und somit nicht nur als "Verbraucher" gelte. Schrems hat das Urteil nun analysiert und warnt davor, dass sich Facebook mit dieser Argumentation in Europa unklagbar mache.

"Ziel ist rechtliches Nirwana"

Denn: Wenn jeder Privatnutzer, der eine Seite betreibt, nicht mehr als "Verbraucher" gilt, verliert dieser seinen Gerichtsstand in der EU. Er müsste also die Europa-Zentrale von Facebook in Irland nach kalifornischem Recht verklagen. Die Kalifornischen Urteile sind jedoch in Irland nicht durchsetzbar, sagt Schrems: "Das Ziel ist klar ein rechtliches Nirwana, das Facebook in Europa unklagbar macht."

Konsequenzen für Unternehmen

Folgt man der Logik von Facebook, ergeben sich durch dessen Argumentation gleichzeitig enorme Konsequenzen für Unternehmen: Denn die Facebook-Seite von Unternehmen wird ja immer auch von Nutzern mit privatem Account betreut. Wenn das soziale Netzwerk nun argumentiert – wie bei Schrems – dass diese beiden Konten "untrennbar" verbunden seien, würde die Facebook-Seite des Unternehmens nicht dem jeweiligen Konzern, sondern dessen Mitarbeitern gehören. "Die Seite von Coca Cola gehörte dann eventuell irgendeinem Praktikanten, der das erste Mal die Seite eröffnet hat", so Schrems.

Weitere Verhandlungen

Die von ihm eingeleitete Datenschutz-Sammelklage, der sich zigtausende Nutzer angeschlossen hatten, wird nun jedenfalls in der nächsten Instanz weiterverhandelt. Gleichzeitig steht in wenigen Tagen eine Entscheidung in einem zweiten Rechtsstreit zwischen Schrems und Facebook an: Der Jurist hatte das soziale Netzwerk bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt, es geht um die Datenweitergabe an US-Geheimdienste. (fsc, 15.9.2015)