Wien – Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Thomas S., Geschäftsführer jener Kärntner Werbeagentur, die Kampagnen für die FPÖ machte – und der Partei illegalerweise Gelder aus Regierungsinseraten zukommen lassen haben soll.

Die Ermittlungen sind eine Tatsache – Thomas S. wollte aber nichts darüber im "Falter" lesen und klagte die Wochenzeitung medienrechtlich wegen Verletzung des Identitätsschutzes und der Unschuldsvermutung.

Die Anwälte Peter Zöchbauer und Alfred Noll sitzen vor Richter Gerald Wagner. "Der Bericht ist im Indikativ gehalten, und es werden Beweismittel präsentiert", argumentiert Zöchbauer. Thomas S. sei bekannt, und es werde keine strafrechtliche Bewertung vorgenommen, dagegen Noll.

Wagner sieht das ebenso und weist die Klage nicht rechtskräftig ab. "Die Vorwürfe sind massiv, es besteht ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit", begründet er sein Urteil. (moe, 16.9.2015)