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Das Jägerbataillon 17 bei der Vorbereitung für den Einsatz an der Grenze, bis in die Abendstunden berieten die Stäbe über die konkreten Befugnisse der Soldaten an der Grenze.

foto: apa / erwin scheriau

Der von der Regierung am Montag gefasste Beschluss zum Aufmarsch des Bundesheeres an der Grenze ließ je nach roter oder schwarzer Lesart bis zuletzt viel Interpretationsspielraum offen. Am Dienstag, während das Innenressort ankündigte, nun "schrittweise" die angekündigten Grenzkontrollen zu "aktivieren", berieten die Stäbe von Exekutive und Militär jedoch noch über die entsprechende Verordnung und die Befugnisse ihrer jeweiligen Beamten angesichts des Flüchtlingsandrangs.

Der EU-Kommission wurde am Abend offiziell die Wiedereinführung von temporären Grenzkontrollen gemeldet – und zwar ab den Morgenstunden am Mittwoch, zunächst mit Schwerpunkt im Osten und im Süden, also entlang der Grenze zur Slowakei, zu Ungarn, zu Slowenien und zu Italien. Die EU-Kommission sieht das in Einklang mit den Schengen-Regeln. Dazu hieß es aus dem Innenressort, dass nach europäischem Recht Österreich "für den allergrößten Teil" der ankommenden Flüchtlinge nicht zuständig sei, und: "Auch die Asylsuchenden müssen akzeptieren, dass sie sich den Mitgliedsstaat der EU nicht aussuchen können."

Im Ministerratsvortrag hieß es ursprünglich bloß: Die Kontrollen in Deutschland und "die dadurch potenziell verbleibenden Fremden" machen "Maßnahmen erforderlich". Angesichts dieser Lage sei es notwendig, dass das Heer "den befassten Sicherheitsbehörden Assistenz leistet, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zu gewährleisten".

Bis es damit ernst wurde, beteuerte man im Umfeld von Kanzler Werner Faymann (SPÖ) erneut, dass – analog zu Deutschland – kein Flüchtling etwa nach Ungarn zurück muss. Im Ministerium von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte man aber, dass die Behörden "entlang der Grenzlinie" Personen kontrollieren werden – und dass sich diese auch ausweisen müssen. Stellen Menschen einen Antrag auf Asyl, werde freilich ein Verfahren eingeleitet.

Eskalation vermeiden

Heikel wird es allerdings, wenn Flüchtlinge nur nach Deutschland weiterwollen, – und das sind die meisten. Rechtlich könnte diesen Personen eine Einreiseverweigerung oder die Zurückweisung blühen, allerdings lautet die Order, dass in jedem Einzelfall "die Verhältnismäßigkeit" im Auge behalten werden müsse. Heißt in der Praxis: Angesichts der aktuellen Situation ist es derzeit ein "kaum bewältigbarer Aufwand" die Flüchtlinge an der Durchreise zu hindern, weil sonst "eine Eskalation" droht. Und daran ändert nichts, dass die Polizei bei den Kontrollen bald von 635 Soldaten der sogenannten Kaderpräsenzeinheiten unterstützt wird. Am Dienstag wurde als Erstes das Jägerbataillon 17 aus Straß-Spielfeld abkommandiert. Fix ist, dass das Heer keine Patrouillen an der grünen Grenze vornehmen soll – damit unterscheidet sich der Einsatz von den bisherigen an der Grenze.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei werden sie unter anderem Transportaufgaben, Absicherungs- und Ordnungstätigkeiten übernehmen; im Burgenland an bestimmten Grenzübergängen, in Oberösterreich bei den Bahnhöfen Linz und Wels sowie bei den Inn-Übergängen und in Salzburg im Bereich des Hauptbahnhofs. (Nina Weißensteiner, 15.9.2015)