Wien – Wenn's dumm läuft, läuft's ganz dumm: Diese Formel gilt auch für die Justiz – auch in staatstragenden Causen wie jener rund um die Privatisierung der Buwog.

In diesem Fall, in den Prominente wie Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-Raiffeisen-Oberösterreich-Chef Ludwig Scharinger und die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger involviert sind, gab es im Sommer 2014 nach jahrelangen Ermittlungen einen Anklageentwurf gegen 18 Beschuldigte. Ein Fehler des Strafgerichts hat die Sache dann aber verzögert – und diese Verzögerung rächt sich nun, indem sie sich fortsetzt.

Das Gericht hatte, wie berichtet, vergessen, Meischbergers Exanwalt Gerald Toifl (ihm wirft man Beweismittelfälschung vor) die beschlagnahmten Unterlagen zur Sichtung vorzulegen.

Also musste das "Entsiegelungsverfahren" (es geht darum bekanntzugeben, welche Akten dem Anwaltsgeheimnis unterliegen) nachgeholt werden. Und: Dieses Verfahren ist immer noch nicht abgeschlossen. Anfang Juni 2015 forderte das Straflandesgericht Wien Anwalt und Steuerberater Toifl auf, die betreffenden Daten zu sichten und seine Stellungnahme dazu abzugeben. Toifl wurden zwei Daten-Sticks übergeben – und er bekam eine zwölfwöchige Antwortfrist.

"Zu viele Dokumente"

Ein Antrag des Anwalts auf Fristerstreckung wurde abgewiesen. So verging der Sommer – und erst am letzten Tag gab es eine Stellungnahme. Er habe die Dateien nicht öffnen können, zudem unterliege er in Bezug auf die Unterlagen aus dem Meischberger-Akt sowieso der Verschwiegenheitspflicht, argumentierte der Anwalt. Außerdem sei es nicht zu bewerkstelligen, mehr als 50.000 Dokumente einzeln zu sichten, so Toifl zum STANDARD.

Und der Jurist beruft sich auf eine ausständige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien in einer gleichgelagerten Causa. Er habe nämlich schon einmal (noch mehr) Daten zu Abklärung bekommen und sich mit derselben Argumentation gegen den Beschluss des Landesgerichts beschwert. Das OLG habe aber noch nicht entschieden. Sollte es ihn, Toifl, dazu verpflichten, die Sichtung vorzunehmen, dann würde er das auch tun.

"Verzögerungsabsicht"

Das Straflandesgericht Wien wollte sich mit diesen Erklärungen jedenfalls nicht zufriedengeben, der Anwalt müsse sagen, welche Daten aus seiner Sicht geschützt sind und welche nicht. Der Richter wertet das Vorgehen des Meischberger-Exanwalts als "Verzögerungsabsicht".

Das Rad dreht sich also weiter, denn: Auch gegen diesen Beschluss hat Toifl Beschwerde eingelegt, auch die liegt nun beim OLG Wien.

Den Vorwurf, er wolle das Buwog-Verfahren verzögern, lässt Toifl nicht gelten: "Es geht nicht um Verzögerung, vielmehr bin ich meinem Mandanten gegenüber verpflichtet, das Anwaltsgeheimnis zu wahren. Dass ich hunderttausende Dokumente prüfen soll, das kann so nicht funktionieren."

Im Justizministerium wird man langsam nervös. Sollten die übrigen Buwog-Subcausen wie Brehmstraße und Linzer Terminal Tower früher anklage- und dann verhandlungsreif sein, sollen die Gerichtsverfahren beginnen, heißt es. Die Zusammenführung mit der Causa Buwog könne der Strafrichter dann jederzeit vornehmen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 17.9.2015)