Ist das Schengen-System der Reisefreiheit schon Geschichte, oder werden Deutschland und Österreich nur für kurze Zeit wieder auf Grenzkontrollen zurückgreifen: Dies ist angesichts der Flüchtlingskrise aktuell zwar nicht die drängendste, aber für die Zukunft der Europäischen Union eine der wichtigsten Fragen.

Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verkündete bereits, dass die Grenzkontrollen "etliche Wochen oder auch Monate laufen werden, bis in Europa wieder eine vernünftige Situation erreicht ist". Rechtlich ist dies aber nicht so einfach möglich. Festgelegt sind die Regeln, unter denen Kontrollen in der EU wiedereingeführt werden können, im Schengener Grenzkodex. Dieser besteht aus inzwischen einer ganzen Reihe von Verordnungen.

Wie bereits im STANDARD beschrieben, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Länder wieder systematische Prüfungen durchführen können. Rechtlich immer notwendig ist eine potenzielle Gefährdung der inneren Sicherheit oder Ordnung. Ist solch ein Sicherheitsrisiko vorhersehbar (etwa im Falle von Großereignissen wie einem G8-Gipfel), darf ein Staat Grenzkontrollen für 30 Tage einführen und dies bei Bedarf noch einmal um 30 Tage verlängern. Maximal gibt es diese Möglichkeit für sechs Monate.

Kontrollen für maximal zwei Monate

Österreich und Deutschland nutzen aktuell aber einen anderen Passus, der bei unvorhersehbaren Bedrohungen angewendet werden kann. Demnach gilt, dass die EU-Länder Grenzkontrollen für maximal zwei Monate durchführen dürfen. Hier gibt es keine weitere Verlängerungsmöglichkeit.

Tatsächlich gibt es noch einen dritten Weg, doch da wird es kompliziert. Versagen die Kontrollen an den EU-Außengrenzen, weshalb eine großflächige Bedrohung entsteht, dürfen Kontrollen für zwei Jahre wiedereingeführt werden. Allerdings darf dabei kein Land auf eigene Faust tätig werden. Notwendig ist eine Verordnung der EU-Kommission, in der auch festgelegt werden muss, wo Checks stattfinden können. Dass ausgerechnet Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einen solchen Vorschlag macht, wird in Brüssel bezweifelt.

Noch ein juristisches Detail: In der letzten Überarbeitung des Grenzkodex heißt es, dass das "Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden sollte". (András Szigetvari aus Brüssel, 16.9.2015)