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Nach dem Abverkauf bleibt Angestellten eines insolventen Unternehmens – im Bild eine Niedermeyer-Filiale im Jahr 2013 – nur der Gang zum Insolvenzfonds. Er zahlt Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Foto: APA / Herbert Pfarrhofer

Wien – Die Kritik des Rechnungshofs (RH) ist massiv: "In verfassungswidriger Weise abgeschöpft" wurden 414 Millionen Euro aus dem (mit Dienstgeberbeiträgen gespeisten) Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Ebenfalls massiv waren die Folgen dieser Abschöpfung: Als die Finanz- und Wirtschaftskrise ausbrach, fehlte es dem ausgeräumten IEF an notwendigen Mitteln; der 2001 aus der Bundesverwaltung ausgegliederte Fonds musste 2011 bis 2013 Kredite aufnehmen, um die Entgeltansprüche der Beschäftigten von insolventen Unternehmen befriedigen zu können. Dies verursachte Mehrkosten in Höhe von rund 11,4 Millionen Euro, rechneten die RH-Prüfer in ihrem am Donnerstag dem Parlament zugeleiteten Bericht vor.

Zumindest ein Teil der abgeschöpften Mittel kam übrigens Arbeitgebern zugute, denn sie flossen in die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger – rechtswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof erkannte.

Darlehen und Zinsswaps

Um ihren finanziellen Engpass zu beheben – der Sozialminister konnte eine Erhöhung der IEF-Beiträge nicht durchsetzen – finanzierte die IEF Service GmbH ihre langfristigen Verpflichtungen mit kurzfristigen Darlehen bei der Bundesfinanzierungsagentur (Öbfa). Der wurde das 2010 zu heiß, sie drohte, die Darlehen fällig zu stellen.

Mitte 2011 wurde umgeschuldet, die IEF-Darlehen wurden über eine Anleihe finanziert, die der Bund zurückzahlen musste.

2012 änderte die IEF-Service Kreditstruktur und Zinsabsicherung, einen 2011 abgeschlossenen Zinsswap kaufte sie vorzeitig zurück und tilgte das fix verzinste Öbfa-Darlehen. Abgesehen von fehlendem Unternehmenskonzept, mangelhafter Aufsicht und Kapitaldeckung: Die IEF Service hätte besser die volle Laufzeit spekuliert. Denn der RH kritisiert die vorzeitige Tilgung, sie habe 71.000 Euro an Mehrkosten verursacht, der Zinsswap gar 4,24 Millionen Euro.

Kürzere Wartezeiten

Lob gab es seitens der staatlichen Buchprüfer auch: Die Wartezeit der Antragsteller auf Gehälter, Abfertigungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld verkürzte sich von 2004 bis 2012 von durchschnittlich 5,6 Monaten auf rund 3,1 Monaten. Von 2008 bis 2013 stellten jährlich rund 30.693 Arbeitnehmer aus rund 3500 insolventen Unternehmen Anträge auf Insolvenzentgelt im Gesamtvolumen von 1,53 Milliarden Euro, die Anerkennungsrate betrug rund 94 Prozent. Ausgezahlt wurden also im gesamten Zeitraum 1,43 Milliarden Euro. (ung, 18.9.2015)