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Jugendliche sind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht strafbar.

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Frage: Was ist eine "strafbare Handlung"?

Antwort: Eine strafbare Handlung ist alles, was gegen das Strafgesetz und seine Nebengesetze verstößt, also zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Einbruch oder Besitz von illegalen Drogen oder Waffen.

Frage: Darf mich die Polizei einfach so durchsuchen?

Antwort: Die Polizei darf deine Identität feststellen, wenn sie angemessene Gründe dafür hat. Zum Beispiel, wenn sie bei einer bestimmten öffentlichen Veranstaltung für Ordnung sorgen muss. Dann musst du deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Wohnanschrift angeben. Alle anderen Fragen zu deiner Person – zum Beispiel: Name und Beruf der Eltern, Hobbys, Freunde, Schule – musst du nicht beantworten. Die Polizei darf dich und alles, was du bei dir hast, nur dann durchsuchen, wenn du unter Verdacht stehst, etwas Strafbares getan zu haben oder gefährliche Gegenstände bei dir zu haben.

Frage: Können Kinder und Jugendliche für strafbare Handlungen ins Gefängnis gesteckt werden?

Antwort: Jugendliche sind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs nicht strafbar. Das heißt, sie können weder eine Anzeige bekommen, noch verurteilt werden. Ab 14 werden sie gleichermaßen zur Verantwortung gezogen. Die Strafmaßnahmen sind aber deutlich niedriger als bei Erwachsenen.

Es können außer Jugendhaft auch andere Maßnahmen getroffen werden, zum Beispiel Sozialstunden, was bedeutet, dass der oder die Jugendliche für eine gewisse Stundenanzahl in einer sozialen Einrichtung mithilft. (Lisa Breit, 22.9.2015)