Graz – Eine 20-jährige Tschetschenin ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht von einem Schöffensenat schuldig im Sinne der Anklaeg gesprochen worden. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird.
Die junge Frau fasste ein Jahr Freiheitsstrafe aus, wobei diese für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Außerdem bekommt sie eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Der Richter verfügte bereits vor Prozessbeginn einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Die junge Frau war auf freiem Fuß und erschien mit ihrem Anwalt. Dieser forderte sofort einen Ausschluss der Zuhörer und Medien, und der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Christoph Lichtenberg stimmte zu, "um die Interessen der Jugendlichen zu schützen".
Bisher wurde in Medien berichtet, dass die Frau als Zahnarztassistentin in Graz lebte, bis sie einen Deutschen kennenlernte, mit dem sie sich offenbar dem "Islamischen Staat" anschließen wollte. In der Türkei wurde das Paar aufgegriffen. Es erfolgte eine Anklage wegen des Straftatbestands "Terroristische Vereinigung" nach Paragraf 278b (2) Strafgesetzbuch. Das Urteil wurde für den Nachmittag erwartet. (APA, 18.9.2015)