Europa, wir kommen! Es ist der Hoffnungsort vieler.

foto: christian fischer

Frage: Politisch wird darüber gestritten, wie viele der Menschen, die derzeit auf eigene Faust nach Europa kommen, "Kriegsflüchtlinge", wie viele "Wirtschaftsflüchtlinge" sind – gibt es tatsächlich verschiedene Gruppen von Flüchtlingen?

Antwort: Nein, laut der 1951 von der Uno verabschiedeten Genfer Flüchtlingskonvention, dem grundlegenden und wichtigsten Dokument über das Recht auf Asyl, gibt es nur Menschen mit und ohne Fluchtgründe. Wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung berechtigte Furcht vor Verfolgung hat, ist ein Flüchtling. Armut und Verelendung gelten nicht als klassische Fluchtgründe.

Frage: Stellt ein Flüchtling einen Asylantrag, ist er oder sie Asylwerber. Oft heißt es aber auch "Asylant". Was stimmt?

Antwort: Der Ausdruck "Asylant" wird seit Jahren von Rechten und Faschisten usurpiert. In ihm schwingt Ablehnung von Flüchtlingen mit. "Asylwerber" – in Deutschland "Asylbewerber" – ist der neutrale, korrekte Begriff.

Frage: In Österreich bekommen Asylwerber Grundversorgung. Was ist das?

Antwort: In der Grundversorgung erhalten Asylwerber und andere "hilfsbedürftige Fremde" Verpflegung, Unterbringung und Hilfe, etwa bei Krankheit. Darüber hinaus werden jedem Asylwerber 40 Euro monatlich Taschengeld ausbezahlt – mehr nicht. Wer nicht in einer Unterkunft, sondern privat wohnt – also sich zu Marktpreisen einmietet -, bekommt einen Miet- betrag von 110 Euro monatlich in bar. Für die Verpflegung erhält ein privat wohnender erwachsener Asylwerber monatlich maximal 200 Euro.

Frage: Gibt es für Flüchtlinge EU-weit Grundversorgung?

Antwort: Obwohl die EU-Aufnahmerichtlinien die Mitgliedstaaten zu menschenwürdiger Versorgung verpflichten, sind die Regelungen von Land zu Land sehr unterschiedlich (siehe Artikel Seite 2). Das ist Teil des aktuellen Flüchtlingsproblems in der EU. Etliche Staaten, etwa im Baltikum, haben bislang keinerlei Strukturen für die Flüchtlingsversorgung.

Frage: Wie bezeichnet man einen Flüchtling, der Asyl bekommen hat. Welche Rechte und Pflichten hat er oder sie dann?

Antwort: Ein solcher Mensch ist ein "Asylberechtigter" und hat gleiche Rechte wie Staatsbürger (vom Wahlrecht abgesehen) sowie unbegrenztes Aufenthaltsrecht.

Frage: Was geschieht, wenn ein Flüchtling kein Asyl bekommt?

Antwort: Hat er oder sie keine "klassischen" Fluchtgründe, wäre aber im Fall einer Rückkehr an Leib und Leben bedroht, kann subsidiärer Schutz gewährt werden. Rechte und Pflichten entsprechen dann großteils jenen eines anerkannten Flüchtlings, der subsidiäre Schutz muss aber jährlich erneuert werden. Auch kann erst ein Jahr nach dessen Gewährung einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden, was ein Asylberechtigter sofort tun kann. Ist eine Asylablehnung rechtskräftig, gibt es keine sonstigen Bleibegründe und ist das Heimatland zur Wiederaufnahme bereit, wird der abgelehnte Flüchtling dorthin abgeschoben.

Frage: Viele Flüchtlinge werden nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, sondern in einen anderen europäischen Staat. Warum?

Antwort: Weil in der EU das Dublin-System gilt. Dieses trat 1997 in Kraft und besagt, dass jenes Land für die Abwicklung eines Asylverfahrens zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals die Union betreten hat. Damit sollte garantiert werden, dass jeder Flüchtling in der EU ein Verfahren bekommt – aber eben nur ein einziges. Derzeit ist die Dublin-III-Verordnung in Kraft. Doch angesichts der aktuellen Lage gilt das Dublin-System bei immer mehr Experten und Politikern als tot. Grund dafür: Die Flüchtlinge, die keine legalen Einreisemöglichkeiten in die EU haben, konzentrieren sich in den für sie erreichbareren Dublin-Grenzstaaten. Ungarn, Italien und Griechenland sind überlastet.

Frage: Gibt es eine Alternative?

Antwort: Trotz der zum Teil dramatischen Lage bisher nicht. Eine Vereinbarung über Asylwerber-aufnahmequoten in den EU-Staaten ist nicht mehrheitsfähig.

Frage: Welche Rolle spielen bei alldem das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen UNHCR?

Antwort: Als Hüter der Genfer Flüchtlingskonvention ist das UNHCR jene UN-Organisation, die sich um den Schutz von Flüchtlingen, innerstaatlich Vertriebenen und Staatenlosen kümmert. In der EU beschränkt sich ihr Mandat auf Regierungsmonitoring und -beratung. Auf griechischen Inseln und seit 14 Tagen in Serbien und Ungarn versorgt das UNHCR auch wieder Flüchtlinge. (FRAGE & ANTWORT, Irene Brickner, 19.9.2015)